Haushaltshilfe bei 50 Grad Behinderung

Wo kann ich die beantragen?

Antworten

  • Gar nicht! Selber zahlen
  • Guten Morgen Simmel,

    wenn, dann kann man nur unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Haushaltshilfe bekommen; alles andere muss man, wie idur schon schrieb, selbst bezahlen:


    "Haushaltshilfe

    Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Reha müssen, können Sie Ihren Haushalt nicht mehr führen. Auch wegen einer Schwangerschaft oder Krankheit kann die Haushaltsführung schwer fallen. Haben Sie außerdem Kinder, kann dies zu einem echten Problem werden. In diesen Fällen können Sie eine Haushaltshilfe beantragen. Der Reha-Träger (meist die gesetzliche Krankenversicherung) kann die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen. Die Kosten müssen angemessen sein. Das bedeutet, dass der Stunden- oder Tageslohn der Haushaltshilfe nicht zu hoch sein darf. Die Deutsche Rentenversicherung hält Kosten von bis zu 9,50 EUR pro Stunde oder bis zu 76 EUR pro Einsatztag (Stand 201😎 für angemessen.

    Sie bekommen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie diese drei Bedingungen erfüllen:

    - Sie können den Haushalt nicht führen, weil Sie schwer krank sind, ins Krankenhaus oder zur Reha müssen. Oder Sie haben eine besonders schwierige Schwangerschaft.
    - Sie haben mindestens ein Kind unter 12 Jahren. Bei manchen Krankenkassen liegt die Altersgrenze bei 14 Jahren. Oder bei Ihnen lebt ein Kind mit Behinderung, das Hilfe braucht
    - Es gibt keine anderen Personen im Haushalt, die den Haushalt führen können. Zum Beispiel erwachsene Kinder oder Großeltern.

    Wenn Verwandte, Bekannte, Freunde oder Nachbarn die Betreuung der Kinder übernehmen, können ebenfalls Kosten entstehen. Auch wenn Sie Ihr Kind in eine Kindertagesstätte geben. Auch in diesem Fall kann der Reha-Träger Kosten übernehmen. In welcher Höhe, erfragen Sie bei Ihrem Reha-Träger."

    Quelle: https://www.familienratgeber.de/beratung-hilfe/hilfen-alltag/sonstige-hilfen.php#hl5529

    Liebe Grüße,

    Mondblume

  • Da hier nur ein GdB 50 angegeben ist habe ich mit nein geantwortet, eigentlich wollte ich auf solche Fragen nicht mehr antworten, mir treibt es aber den Zorn auf die Stirn bei so viel Dreistigkeit einfach zu fordern.
    Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen können auf Dauer eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen, allerdings mit dieser Fragestellung wird jeder des Zimmers verwiesen in der Realität.
  • idur65 hat geschrieben:
    Da hier nur ein GdB 50 angegeben ist habe ich mit nein geantwortet, eigentlich wollte ich auf solche Fragen nicht mehr antworten, mir treibt es aber den Zorn auf die Stirn bei so viel Dreistigkeit einfach zu fordern.
    Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen können auf Dauer eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen, allerdings mit dieser Fragestellung wird jeder des Zimmers verwiesen in der Realität.



    Also deine Antworten sind mehr als unfreundlich!
    Wenn Du derart argwöhnisch bist und anderen nicht die Butter auf dem Brot gönnst, dann antworte doch einfach nicht und lass andere Menschen mit deinen Ansichten in Ruhe!
    Wenn jemand sich nicht auskennt, dann ist das VÖLLIG OK, sich hier zu informieren.
    Und nur weil sich evtl nicht jeder so gut ausdrücken kann, ist derjenige noch lange nicht dreist etc!!!
    Dein Verhalten finde ich wirklich untragbar in so einem Forum.
    Mag sein, dass Du einiges weißt.
    Aber deine Art und Weise geht trotzdem gar nicht!

  • hast recht 😺
  • Wie wäre es mit einem Beitrag zum Thema?
    Nörgeln kann jeder, beschweren bitte bei den Admins.
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