Unfall mit behindertengerechten umgebauten KFZ? Wer Zahlt Kosten zur Arbeit?

Das KFZ behindertengerecht umgebaut ist aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls in der Werkstatt. Derzeit wird geprüft ob es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt! Die Fahrerin möchte jedoch in der nächsten Woche wieder zur Arbeit - Entfernung ca. 45 km einfache Strecke - ! Wer kann fahren - Fahrdienst? Wer übernimmt die Kosten?

Antworten

  • Die hoffentlich vorhandene Vollkaskoversicherung.
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  • Im Zweifel dann leider wieder der Steuerzahler der für eigenes Verschulden aufkommen muß.
    Hoffe das ist nicht so und es besteht ein Vollkaskozwang bei geförderten Fahrzeugen.
  • Die Vollkaskoversicherung zählt, so die denn vorhanden, den Schaden am Auto. Nicht jedoch den Nutzungsausfall. Es sei denn, das wäre separat versichert.
    Über einen Schutzbrief (ADAC) soweit man sowas hat, kann man für eine Zeit einen Leihwagen bekommen. Bei einem behindertengerechten Umbau wird das schwierig.

    Fahrdienst?? Nachfragen. Oder Urlaub nehmen. Oder man ist so kriegswichtig, dass der Chef das Taxi bezahlt.
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