Wie ist es, wenn die behinderte Tochter (EU,50%,WfbM)in Bedarfsgemeinschaft lebt?
Meine Tochter lebte zwei Jahre mit ihrem Freund (Hartz IV) in einer Bedarfsgemeinschaft. Ihre EU-Rente wurde vom Amt mitangerechnet, so dass sie nur Grundsicherung bekam. Ich habe Kindergeld beantragt und es wurde abgelehnt, da die EU-Rente in voller Höhe angerechnet wurde. Ist das rechtens? Ich bin gesetzliche Betreuerin und sehr oft bei ihr.(sie wohnt in der Nachbarwohnung).
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Antworten
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Ja das ist rechtens da sie eigenes Einkommen hat .
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Nein, das ist so einfach, nicht richtig!
Es kommt ganz auf die Höhe der EM-Rente an.
Dass sie zusätzlich Grundsicherung erhält, spricht doch sehr dafür, dass sie sich mit ihrer Rente NICHT alleine ihren Lebensunterhalt finanzieren kann!
Dann würde dir, als Mutter, SOFERN die Behinderung VOR dem 25ten Lebensjahr nachweislich eingetreten ist (WICHTIG!!) UND du zusätzlich Ausgaben für sie hast, die NICHT von der Grundsicherung übernommen werden (z.B. Zahnersatz, einfach Urlaubsreise mit deiner Tochter, Fahrten etc.) Kindergeld zustehen!
Bitte lies dich genauer hier ein:
https://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Beachte unbedingt die Widerspruchsfrist, welche du zunächst auch, formlos hinsenden kannst, zur Fristwahrung unter Anmerkung, das eine etwaige Begründung nachgereicht wird.
Viel Erfolg wünscht,
little
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Vielen Dank für die Antworten. Ja, es wurde vor 25 festgestellt, aber sie hatte ja nur die Grundsicherung, die Eu Rente hatte sie ja nur auf dem Papier. Sie musste ja praktisch mit ihrem Freund in der Bedarfsgemeinschaft teilen. Er hat nur 100€ vom Amt erhalten. Sie wurden gemeinsam veranlagt.
Trotzdem kein Kindergeld?
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Ich bleibe beim Nein!
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Wolli, lies bitte den Link komplett und gründlich!
Es ist eine Beispielrechnung dort auch zu lesen, anhand der du dann, wenn du ALLES gelesen hast, die Rechnung für dein Kind ungefähr machen kannst.
Welchen Ablehnungsgrund hat das Amt dir geschrieben?
Wie hoch ist die EU-Rente, lebt sie immer noch in der Gemeinschaft mit ihrem Freund oder inzwischen alleine?
Gruss,
little
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Zitat wolli
Ich habe Kindergeld beantragt und es wurde abgelehnt, da die EU-Rente in voller Höhe angerechnet wurde.
Zitat ende
@Little, lies du den Link bitte auch genau!
Die Tochter lebt mit ihrem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft, ist somit ausreichend versorgt!
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