Restwert des Altwagens bei Kfz-Hilfe

Hallo zusammen,
ich habe im Februar das erste Mal einen Antrag für Kfz-Hilfe bei der RV gestellt, der auch ziemlich rasch bewilligt wurde. Die RV hat aber für meinen Altwagen einen Restwert laut Schwacke von 5000,00€ abgezogen, was den Zuschuss um 2000,00€ schmälert, Der Altwagen hat einen Motorschaden und laut Fahrzeugbewertung DAT einen Restwert von lediglich 1025,00€. Die Reparaturkosten würden 7500,00€ betragen.

Jetzt will die RV wöchentlich eine andere Bestätigung. Erst die Fahrzeugbewertung von der Werkstatt, dann musste schriftlich darauf vermerkt sein, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Und jetzt wollen sie, dass ich ihnen das Serviceheft zuschicke. Denn nur wenn der Altwagen Scheckheftgepflegt ist, kann die RV den tatsächlichen Restwert von 1025,00€ anerkennen. Ich habe den Wagen vor 2 Jahren gebraucht gekauft und mir ist völlig unklar, wieso die RV so argumentiert.

Vielleicht hat jemand mit einer derartigen Vorgehensweise der RV Erfahrung und kann mir einen Rat geben, wie ich weiter vorgehen kann. Schriftlicher Widerspruch gegen den Bescheid liegt der RV vor.

Freundliche Grüße und ein Dankeschön schon im Voraus für hilfreiche Antworten

Antworten

  • hallo Soanna,
    Ich habe da keine Ahnung, wie das mit der Kfz-Hilfe bei RV ist, aber von meinem Rechtsempfinden ist das selbstverständlich, dass sie alle Belege haben wollen. Ist ja bei anderen Versicherungen auch so, dass die Versicherungen das Recht haben, die Informationen zu verlangen, um Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs. Das würde dann bedeuten, dass bei einem Totalschaden auch die Fahrzeugidentifizierungsnummer, Schadenart, Restwert etc. gemeldet werden müssen, die an HIS übermittelt werden und dann später von dem jeweiligen Versicherer abgefragt und genutzt werden.... z.B. wenn dein Auto bei Totalschaden nur noch einen Restwert von 1 Euro hat, und du machst damit einen Unfall, dann bekommst du von der Versicherung nicht mehr wie ein Euro (auch wenn ein anderer schuld war).
    So verstehe ich das, aber vielleicht findest du weitere Erklärungen hier: https://www.informa-his.de/
    Also, wenn dich nach dem Totalschaden noch Jemand anfährt, soll er gleich bar bezahlen 😉 👿

    Das beantwortet allerdings nichts deine Frage über Kfz-Hilfe der RV. Vielleicht sagt sonst noch Jemand was dazu.

    PS: das gehört zum Grundwissen, dass man für alles was man bezahlt auch den Beleg verlangen soll. Ich verstehe nicht ganz, wozu du widersprechen willst (?); sie haben dir doch bewilligt und wollen nur Nachweise, oder?
    lg
  • stimmt Ave,
    verstehe das Problem nicht ganz, je niedriger der Restwert um so höher der Zuschuß.
    Wenn kein Scheckheft vorhanden ist dann ist der Restwert niedriger, so auch beim Verkauf als Gebrauchtwagen. Folglich ist das nur vom Vorteil in diesem Fall.
  • Hallo Ave, hallo Idur,
    vielen Dank für eure Antwort. Zwischenzeitlich habe ich etwas gegoogelt und den zuständigen Gesetzestext für mein Problem mit der RV gefunden.

    SGB IX § 33 i .V. m. der KfzHV Kraftfahrzeughilfe - R5 Bemessungsbetrag (§ 5 KfzHV) - R5.4 Anrechnungen auf den Bemessungsbetrag.

    Der Verkehrswert ist grundsätzlich nach der Schwacke-Liste zu ermitteln und wird auch dann voll angerechnet, wenn die Beschaffung des Altwagens nicht gefördert worden ist. Die Nutzung der Schwacke-Liste stellt eine einfache und kostengünstige Alternative zur Feststellung des Verkehrswertes dar. Das entspricht der KfzHV-Begründung und wird von den Sozialgerichten akzeptiert.
    Liegt im Einzelfall ein Sachverständigengutachten vor, welches den Verkehrswert des Altwagens bestimmt, so ist der dort festgelegte Wert anstelle des Schwacke-Listen-Wertes zu berücksichtigen. Durch die Inaugenscheinnahme eines Gutachters kann der Verkehrswert genauer bestimmt werden. Hiervon ist allerdings dann abzusehen, wenn das Gutachten offensichtlich erkennen lässt, dass ein unter der Schwacke-Liste liegender Zeitwert auf mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen ist; diesen Umstand muss sich der Antragsteller anrechnen lassen.


    Wie ich Eingangs beschrieben habe, will die RV den tatsächlichen niedrigeren Restwert nicht anerkennen, wenn ich nicht belegen kann dass der Altwagen, BJ 2010, den ich vor 2 Jahren gebraucht gekauft habe, Scheckheftgepflegt ist. Der Zuschuss der RV bliebe um 50% geringer - deswegen der Widerspruch.

    Wodurch die Fahrzeugbewertung offensichtlich erkennen lässt, dass der Totalschaden durch manglnde Wartung und Pflege zurückzuführen ist, erklärt mir die RV hoffentlich noch.

    Dankeschön noch einmal und viele Grüße von mir

    P.S. Ave, deine Anmerkung bezüglich des Grundwissens war überflüssig.
    Selbstverständlich liegen der RV alle Belege vor - außer das Serviceheft.
  • Sorry, soanna, wenn es etwas hart war ???? Nimm es nicht persönlich. Ich habe nur gelesen, was sie alles verlangt haben und nicht ob du das auch vorgelegt hast.
    Also die hier erwähnte Inaugenscheinnahme eines Gutachters kann aber sehr teuer werden; dann ist es ja gut, dass die RV sich damit zufriedengibt, dass die Werkstatt das vermerkt. Das mit dem Serviceheft ist allerdings hart. Ja, jetzt kann ich mich auch erinnern, dass mein Gutachter auch den Serviceheft angesehen hat…Na dann, viel Glück!

    PS: übrigens, Danke für den Zitat; man lernt nie aus 😀
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