Hallo Forengemeinde ich habe eine Frage zu meinen Auflagen im Führerschein.

Ich habe die Auflage, dass Licht und Scheibenwischer von rechts bexienbar sein müssen. Die Auflage wurde 1990 auferlegt. Die jetzigen Autos haben Licht- und Scheibenwischeautomatik, sodass das Licht bei Dunkelheit und die Scheibenwischer bei Regen autom. Angehen. Jetzt meine Frage hierzu. Hat schon jemand im Forum beantragt, dass die obige von mir beschriebene Auflage: Licht und Scheibenwischer von rechts bedienbar durch die Auflage Fahrzeug muss mit Licht.- und Regensensor haben, ersetzt wurde. Wenn ja wie muss man für die Beantragung vorgehen.

Im Vorfeld vielen Dank für Rückmeldungen.

Antworten

  • Hi, hast du schone eine Antwort gefunden?
  • danki alias ,alias,alias,
    ändere mal dein Methode, du wendest immer die selbe an und bringst als nächstes einen Werbelink.
  • Du schreibst nicht, warum du die Auflage hast. Ggf. kann man die streichen. Ein Bekannter, armamputiert, hat nur die Auflage automatik.
    Im die Auflage gestrichen zu bekommen, muss ein neues Gutachten erstellt werden. Ca. 200€. Dazu kommt der Fahrlehrer der dich zur Fahrprobe vorstellt, ca. 120€. Und die nrususstellubg des FS, ca. 40€
    Bei Fragen zu einem geeigneten Gutachter bitte per PN nachfragen.
  • Vielen Dank für die Antwort einbein! Ich hatte vergessen zu erwähnen,dass ich Polio am linken Arm habe und deshalb u.a. die erwähnte Auflagen im Führerschein habe.
    Gerne kontaktiere ich dich zu gegebener Zeit per PN bzgl. Gutachter. Viele Grüsse Bayer58.
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