Warum Ablehnung durch das Finanzamt möglich?
Weil man erst ab GdB 50 als Schwerbehinderter gilt.
Als meine Frau den Gdb 40 zuerkannt bekam, habe ich das auch in der Einkommensteuer angegeben - wurde abgelehnt!
Auf meine Nachfrage warum, sagte man mir das auf dem Bescheid erstens der Gdb stehen muß und darunter der Satz:
„Ihre Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt“
Mit diesem Zusatz hat man Anspruch auf den jeweiligen Steuerfreibetrag. In unserem Fall gut, da der Finanzbeamte sich nicht die Mühe gemacht hatte den Bescheid zu lesen. Seit ich ihm nachgewiesen habe das der Satz dort steht, bekommt meine Frau den Freibetrag.
Quelle für die Höhe der Freibeträge: https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleiche/steuern/steuerfreibetraege-fuer-die-einkommensteuer
lg idefix