positiver Gleichstellungsbescheid durch AfA ungültig erklären bei neuem Job?

Guten Abend liebe Forumsmitglieder,

ich hoffe, das mein Beitrag im richtigen Unterforum/Kategorie. ist..

Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und habe einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen § 2 Abs. 3 (SGB IX) bei der Agentur für Arbeit gestellt.(GdB 30). Es geht bei der Gleichstellung um Erlangen eines Arbeitsplatzes. Ich habe mich bei verschiedenen Firmen beworben und nur Absagen bekommen oder gar keine Antworten.

Ich warte aber immer noch auf ein Ergebnis/Bescheid von der Agentur für Arbeit, ob ich denn jetzt gleichgestellt werde oder nicht. Die Agentur für Arbeit sagte mir, jedoch mündlich am Telefon: Wenn ich einen Arbeitgeber finde und dieser es zur (Vor)Bedingung macht, das er mir nur mit Gleichstellung einen Arbeitsplatz anbietet, ich von der Arbeitsagentur sofort gleichgestellt werde. In meinem Antrag auf Gleichstellung habe ich u.a. angegeben/ angekreuzt, dass ich die Gleichstellung benötige um meine Vermittlungschancen zu erhöhen.

Nachdem ich den Antrag auf Gleichstellung gestellt hatte, hat mich kurze Zeit später eine Firma (gehört zum öffentlichen Dienst) zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Ich habe ganz offen und ungefragt im Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, dass ich einen Antrag auf Gleichstellung gestellt habe, der noch bearbeitet wird. Diese Firma hat mir bereits mündlich mitgeteilt, dass sie mich einstellen möchte, der Arbeitsvertrag wird nächste Woche fertiggestellt laut Firma.

Wenn ich den Arbeitsvertrag jetzt unterschreibe u. bekomme nach Vertragsunterzeichnung z.B. nach ein paar Wochen Post von der Agentur für Arbeit, dass meinem Gleichstellungsantrag postiv entsprochen wurde und ich dann gleichgestellt bin.

Frage: Ist der Gleichstellungsbescheid/Status als Gleichgestellte ungültig, weil ich im Antrag u.a. ja angegeben habe, dass ich die Gleichstellung benötige um meine Vermittlungschancen zu erhöhen, aber es trotzdem ohne Gleichstellung geschafft habe, einen Arbeitsplatz zu erlangen?

Wenn ich der Agentur für Arbeit mitteile, dass ich eine neue Arbeitsstelle habe, nachdem die AfA mich gleichgestellt hat, kann die AfA den positiven Gleichstellungsbescheid für ungültig/(canceln) erklären?

Danke für eure Hilfe
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Antworten

  • Nein, der Gleichstellungsantrag/Bescheid wird nicht ungültig.
    Auszug aus den Bedingungen zum Gleichstellungsantrag

    "Ein Gleichstellungsantrag lohnt sich auch dann, wenn eine Person mit Behinderung arbeitslos ist und sie eine neue Stelle in Aussicht hat, sie diese jedoch nur durch die Gleichstellung antreten kann."

    Ps: 3 Threads zum gleichen Thema sind nicht nötig, es stört die Übersicht erheblich, bitte löschen.
  • idur65 hat geschrieben:
    Nein, der Gleichstellungsantrag/Bescheid wird nicht ungültig.
    Auszug aus den Bedingungen zum Gleichstellungsantrag

    "Ein Gleichstellungsantrag lohnt sich auch dann, wenn eine Person mit Behinderung arbeitslos ist und sie eine neue Stelle in Aussicht hat, sie diese jedoch nur durch die Gleichstellung antreten kann."

    Ps: 3 Threads zum gleichen Thema sind nicht nötig, es stört die Übersicht erheblich, bitte löschen.

    Hallo Idur65,

    das Problem ist aber, dass ich die neue Stelle antreten werde, bevor über meinen Gleichstellungsantrag bei der Afa entschieden wird. Meine zukünftiger Arbeitgeber hat mir überhaupt nicht zugesichert, das er mich nur mit Gleichstellung einstellen will. Dem Arbeitgeber ist die Gleichstellung egal...

    Es geht darum: Ich habe die Variante gewählt: Gleichstellungsantrag um einen Arbeitsplatz zu erlangen,
    d.h. ich verstehe das so: Ich kann ohne die Gleichstellung keinen Arbeitsplatz bekommen. Aber es hat sich bei mir gezeigt, dass ich auch ohne diese Gleichstellung eine Chance auf einen Arbeitsplatz habe, weil ich ein konkreten Arbeitsangebot erhalten habe
  • Warum sprichst du nicht in der Sache mit der Arge?
  • idur65 hat geschrieben:
    Warum sprichst du nicht in der Sache mit der Arge?

    ich möchte nicht mit der Agentur für Arbeit darüber sprechen, weil meine Chancen dann gleichgestellt zu werden, gering sind, da ich im Antrag angekreuzt habe: " Ich benötige die Gleichstellung um meine Vermittlungschancen zu erhöhen". Mein Antrag auf Gleichstellung kann dann abgelehnt werden, weil ich ohne die Gleichstellung einen Arbeitsplatz gefunden habe.
  • Ich denke hier kann dir keiner helfen.
    Der Entscheidungsträger ist nun einmal die Arge.