Gutachten durch einen von der BG beauftragten Gutachter zur Stellungsname auf Aktenlage wegen Rente
Bekommen alle Gutachter seitens einer der BG immer die Original Akte der BG , oder bekommen Sie nur Kopien aus der Akte und müssen daraus ihr Gutachten zur Sache erstellen.
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Antworten
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Sie bekommen die original kopierte Akte.
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idur65 hat geschrieben:
Sie bekommen die original kopierte Akte.
Hallo wie kommen Sie darauf das sie die gesamte Akte in Kopie bekommen die Gutachter ????
Habe in meiner Akte gesehen und auch gelesen das ein Gutachter nur bestimmte Seiten bekommt !!
MFG
Menopower
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Warum fragst du wenn du es weisst?
Vermutlich bekommst du nur die relevanten Teile des Gutachtens.
Frag bei BG
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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