Antrag auf Gleichstellung, ist es erfolgsversprechend?, Gleichstellung im Vorstellungsgespräch erwäh

Guten Abend liebes Forum,

ich habe eine Behinderung von 30 Gdb und habe gerade vor einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Es geht bei mir um die Erlangung eines Arbeitsplatzes, da ich Arbeitslosengeld 1 bekomme.

1. Wie stehen überhaupt meine Chancen, dass mein Gleichstellungsantrag von der Afa genehmigt wird, obwohl ich arbeitslos/suchend bin?
Die Rehaabteilung in der Afa sagte mir, sie werde eine Stellungsnahme von meiner Vermittlerin einholen, welche Vermittlungshemmnisse/ ich habe und danach eine Entscheidung treffen, ob ich die Gleichstellung bekomme oder nicht?

2.Wird die Entscheidung auch nicht von meiner Krankheit (Bericht vom Psychotherapeuten und eine Übersicht der Krankenkasse der letzten zwei Jahre und weiter aus der Vergangenheit über Krankschreibung, Zeiträume und die genaue Diagnose abhängig gemacht?

3.Sollte ich zum Gleichstellungsantrag auch den Bericht der Therapeutin, auch Zeitraume in denen ich krankgeschrieben war mit Diagnose und aus der Vergangenheit hinzufügen, damit mein Gleichstellungsantrag Erfolg hat?
Die Rehabteilung sagte einfach: Die brauchen nur den Bescheid vom Versorgungsamt über den GdB von 30 und sonst nichts...?! Ich bin doch etwas verwirrt, jemand aus einer Beratungsstelle sagte mir etwas anderes, ich soll der Afa so viel Infos geben wie nur möglich, damit die Gleichstellung Erfolg hat (Ich bin langsam am Durchdrehen)

Nach monatelanger Suche nach einer beruflichen Tätigkeit habe ich jetzt ein erstes Vorstellungsgespräch. Ich habe auch im Anschreiben erwähnt, dass ich eine Behinderung von 30 Gdb habe, natürlich nicht gesagt um was es sich für eine Krankheit handelt. Und schupp die wupp kann nach ein einer kurzen Zeit die Einlandung zum Vorstellungsgespräch. Diese Firma ist auch Teil des öffentliches Dienstes (sozial eingestellt?)

4. Macht es überhaupt Sinn im Vorstellungsgespräch zu erwähnen, dass ich gerade bei der Agentur für Arbeit den Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten gestellt habe und evtl. die Firma darauf hinzuweisen, dass diese Lohnkostenzuschüsse/Eingliederungszuschüsse, wenn sie mich einstellt, erhalten würde. Oder soll ich es eher nicht erwähnen, dass ich gleichgestellt werden möchte (schon wegen des besonderen Kündigungsschutzes, den ich dann hätte!). Dieses Jobangebot ist sowieso befristet.

Die Agentur für Arbeit teilte mir mit, dass wenn ein Arbeitgeber es zur Bedingung macht, dass er mich einstellt, wenn ich eine Gleichstellung habe, würde die Afa mich sofort gleichstellen.

5. Wie sicher ist es überhaupt, dass ein Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse bekommt, wenn dieser eine gleichgestellte Person einstellt?

Ich möchte diese Gleichstellung auch vor allem Dingen machen, weil ich den besonderen/erweiterten Kündigungsschutz brauche. Ich habe in der Vergangenheit zwei Mal meinen Arbeitsplatz wegen dieser Behinderung verloren/wurde wegen Fehlzeiten gekündigt.

Ich bedanke mich für eure Hilfe vorab




😃

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