Nachweis von Aufwendungen für ein Zimmer im eigenen Haus (Anrechnung des Kindergeldes bei HLU)

Hallo Forum,

Das Sozialamt möchte für das Kind (>25j.) mit Behinderung in eigener Wohnung, das Kindergeld das der Mutter ausgezahlt wird, auf die Hilfe zum Lebensunterhalt des Kindes anrechnen. Um dies abzuwenden möchte die Mutter Aufwendungen geltend machen.
Manche Aufwendungen sind einfach nachweisbar, aber Sie stellt unter anderem ein Zimmer im eigenen Haus für Besuche zur Verfügung.

Ich habe bereits an mehreren Stellen dazu gelesen, dass es irgendwie anerkannt wird, aber nichts war konkret genug.

Wird dieses Zimmer im eigenen Haus als Aufwendung anerkannt, oder gilt das nur, wenn durch das Zimmer nachweisbar zusätzliche laufende Kosten entstehen, wie bei einer Mietwohnung?

Was für Dokumente kommen dabei erfahrungsgemäß als Nachweis in Betracht?

In welcher Höhe werden Aufwendungen für das Zimmer ggf. anerkannt (z.B. Größe in m² * Preis im Mietspiegel)?

Vielen Dank,
TTM


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