Welchen Sinn macht es meine zweite Verlängerung für 5 Monate auszustellen?

Erstbewilligung auf MS/seelische Belastung 50% für 5 Jahre, erste Verlängerung für 3 Jahre und zweite Verlängerung nun für 5 Monate. Muss ich nun schon direkt einen neuen Antrag stellen?

Antworten

  • Hallo Schockoladenkeks 😀

    Erstbewilligung – da ist die Frage, wie diese Diagnose gesichert wurde (Liquorbefund, MRT…).
    Gab es in der Zeit körperliche Verschlechterungen?
    Es wird auch gerne als fehldiagnostiziert bezeichnet, wenn dem Patienten gelungen ist, Wege zu finden, die Erkrankung aufzuhalten.
    Ich nehme an, dass du den Antrag nicht gleich wieder stellen musst, wenn die Verlängerung ab Datum des Antrags gilt.
    Aber guck lieber auf die Belehrung, die du mitbekommen hast.
    lg
  • Frag doch dort einfach mal nach!
    Offenbar steht ein neues Gutachten bevor oder ähnliches.
  • Moin, danke...das habe ich morgen vor.
    Der Ausweis kam gestern zurück, mit der kurzen Verlängerung und da es mich im Kopf zu sehr beschäftigt hat, was am Wochenende nicht sein sollte, dachte ich mir vllt hat jemand eine Idee.
    Eine Freundin hat inzwischen in einem anderen Forum gelesen, dass da jemand auch so eine kurze Verlängerung bekommen hat, da die Bearbeitung der Unterlagen noch nicht abgeschlossen war...Überlastung beim Amt oder was auch immer.
    Meine Papiere hatte ich direkt im Herbst eingereicht, aber wer weiß, wieviel Zeit sich dann auch noch die Ärzte gelassen haben.
    Morgen erfahre ich dann hoffentlich mehr 😀
    Einen schönen und sonnigen Sonntag noch!
  • Die Erstbewilligung war 2010, hier geht es um die zweite Verlängerung.
    Von daher auch keine weiteren Belehrungen in Schriftform erhalten.
    Auf die MS habe ich 30 bekommen, die Jahre vorher schon, 50 wurde es dann durch die Auswirkung auf die Psyche.
  • Hallo,

    Schokoladenkeks hat geschrieben:
    Welchen Sinn macht es meine zweite Verlängerung für 5 Monate auszustellen?

    Macht es nur, wenn du deinen Ausweis bei anderen Behörden vorlegen musst.
    Ansonsten hast du ja sicher auch noch deinen Feststellungsbescheid, welchen du alternativ vorlegen kannst.

    LG
    DerSchwbProfi
  • So, wieder schlauer geworden 😃
    Wenn eine Nachuntersuchung von Amtswegen noch nicht abgeschlossen ist, wird automatisch um ein halbes Jahr verlängert.
  • Deine Frage war also darauf bezogen welchen Sinn es für das Versorgungsamt macht, den Ausweis nur kurzzeitig befristet weiterzuverlängern.
    Ich nahm an, du wolltest wissen, ob es für dich Sinn macht.
  • DerSchwbProfi hat geschrieben:
    Deine Frage war also darauf bezogen welchen Sinn es für das Versorgungsamt macht, den Ausweis nur kurzzeitig befristet weiterzuverlängern.
    Ich nahm an, du wolltest wissen, ob es für dich Sinn macht.


    Na nur indirekt, denn da wusste ich ja nicht, dass es für das Amt einen Sinn/Hintergrund gibt.

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