Welche Ansrpüche habe ich bei einer Unterschenkelamputation?

Hallo,
ich habe die Tage mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie telefoniert, dort habe ich meine Behindertenausweis beantragt.
Leider habe ich noch immer keinen Ausweis bekommen. Wie lange dauert das noch? (mein Unfall war am 26.09.18 )
Außerdem konnte die Frau am Telefon mir nicht wirklich sagen, welche Ansprüche ich durch meine Verletzung bekomme.

Besonders würde mich interessieren, wie die korrekte Einstufung meiner Verletzung im Ausweis wäre?
(Ich habe das Kniegelenk noch und einen 10cm langen Stumpf)

Und welche Ansprüche stünden mir damit zu?
Besonders interessieren würden mich:
- KFZ-Steuer: Ich habe gehört, dass mir diese für ein KFZ vollständig erlassen wird?
- Behindertenparkplätze: Darf ich diese benutzen oder nicht? Klar, wenn mein Bein nicht entzündet ist etc. kann ich einen normalen Parkplatz benutzen, aber WAS WENN es mal Probleme gibt und ich doch nicht laufen kann??
- Urlaubstage: Steht mir ein besonderer Anspruch zu?


Danke und Gruß Julian

Antworten

  • Was in deinem Ausweis stehen wird können wir Mangels genauer Diagnosen nicht sagen.
    Warte ab bis du ihn hast, dann sieht man auch welche Merkzeichen dabei bewilligt wurden.
    Danach kann man dann beurteilen ob du Behindertenparkplätze (blauer Parkausweis) benutzen darfst oder nicht.
  • Ja, leider bekommt man nicht jedes Merkzeichen automatisch. Mussten wir jetzt auch feststellen. Wie müssen noch mal einen Antrag stellen, obwohl die Situation seit dem Ausstellen des letzten Ausweises unverändert ist. Ein Merkzeichen fehlt.

    Um diese Frage genauer zu beantworten und korrekt, wir kennen ja hier den Gesundheitszustand nicht genau, mal zum VDK in Deiner Nähe gehen und dort beraten lassen. Wenn man dort schon Mitglied ist, ist es i.R. kostenlos. Aber das wäre mir jetzt mal egal, um das grundsätzlich zu klären.

    Man kann sich auch selber schon mal schlau machen. Zum Beispiel hier:

    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/


    MfG
  • Hallo Julian,

    julian93 hat geschrieben:
    Leider habe ich noch immer keinen Ausweis bekommen. Wie lange dauert das noch? (mein Unfall war am 26.09.18 )
    Außerdem konnte die Frau am Telefon mir nicht wirklich sagen, welche Ansprüche ich durch meine Verletzung bekomme.

    Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handeln sollte kann es sein, dass das Versorgungsamt die Entscheidung der zuständigen Berufsgenossenschaft abwartet. Muss es aber nicht.

    julian93 hat geschrieben:
    Besonders würde mich interessieren, wie die korrekte Einstufung meiner Verletzung im Ausweis wäre?
    (Ich habe das Kniegelenk noch und einen 10cm langen Stumpf)

    Hier ist eindeutig ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 mit dem Merkzeichen G zutreffend. Diagnosen allein sind für die Feststellung des GdB irrelevant.

    julian93 hat geschrieben:
    Und welche Ansprüche stünden mir damit zu?
    Besonders interessieren würden mich:
    - KFZ-Steuer: Ich habe gehört, dass mir diese für ein KFZ vollständig erlassen wird?
    - Behindertenparkplätze: Darf ich diese benutzen oder nicht? Klar, wenn mein Bein nicht entzündet ist etc. kann ich einen normalen Parkplatz benutzen, aber WAS WENN es mal Probleme gibt und ich doch nicht laufen kann??
    - Urlaubstage: Steht mir ein besonderer Anspruch zu?

    Kfz-Steuer: Eine komplette Befreiung ergibt sich mit o. g. Einstufung nicht, sondern eine 50%ige Ermäßigung.
    Behindertenparkplätze: Diese darfst du nicht benutzen. Die Einstufung des Versorgungsamtes berücksichtigt den Normal- und Dauerzustand. Ein "wenn es mal Probleme gibt" ist hier unerheblich.
    Urlaubstage: Gemäß § 208 Neuntes Sozialgesetzbuch stehen dir maximal (je nach regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit) fünf Tage Zusatzurlaub pro Kalenderjahr zu.

    vio63 hat geschrieben:
    ... mal zum VDK in Deiner Nähe gehen und dort beraten lassen.

    Geld und Weg kannst du dir somit sparen.

    Gruß
    DerSchwbProfi
  • Vielen Dank für eure Antworten, besonders an DerSchwbProfi.
    So hatte ich mir das vorgestellt, dass es aufgrund der Verletzung eine klare Einstufung gibt, bin ja nun nicht der erste.

    Wobei ich die Gesetzgebung hier leider im Bezug auf die Parkplätze etwas schwach finde. Aber danke für die Aufklärung.

    Lg julian