Rechte im öffentlichem Dienst

Hallo,
Ich habe einen 50 % Grad der Behinderung durch eine psychische Krankheit. Gibt es eine bestimmte Regelung zu Pausen und maximale wöchentliche Arbeitszeit bei einer Teilzeitbeschäftigung von 32 Stunden im Öffentlichem Dienst?
Ich arbeite als Verwaltungsangestellte mit 6 Std pro Schicht. Auch Wochenend Schichten von 6 Std sind die Norm. Beides ohne Pause.

Im Voraus besten Dank
Mit freundlichen Grüßen

Antworten

  • Hallo Whoiswho,

    Das Arbeitszeitgesetz, welches arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit und Ruhepausen trifft, sieht für Schwerbehinderte keine gesonderten Regelungen vor.

    Für eine nähere Beratung bezüglich der Arbeitszeitgestaltung und der Pausenregelung kannst du aber bei deinem zuständigen Integrationsamt nachfragen.

    Ich kann die Frage wenn du möchtest auch an unseren Fachanwalt weiterleiten, der kann dir eine genauere Antwort geben.

    Freundliche Grüße

    Denis,MyHandicap
  • Hallo,

    sofern es im Tarifvertrag keine gesonderten Regelungen gibt ist mir ausschließlich folgende Ausnahme bekannt:
    Schwerbehinderte Menschen haben nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht zur Nachtarbeit einzuteilen und dessen Arbeits-zeit auf die 5-Tage-Woche zu beschränken.

    LG
    DerSchwbProfi
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