Bin seit mindestens 2018 an CMML erkrankt, Rückdatierung des Antragdatums???
Bin seit mindestens Oktober 2018 an CMML (Chronische myelomonozzytäre Leukämie) erkrankt.
1. Hinweis nach stationärem KH-Aufenthalt in Entlassungsbrief v. 05.10.2018
2. Hinweis in Molekulargenetischem Gutachten v. 08.11.2018
3. Hinweis in Onkologischer Diagnose v. 10.01.2019
Habe erst kürzlich erfahren, dass diese Erkrankung zur Antragstellung berechtigt.
Darf ich das Datum der Antragstellung zurück datieren auf das Datum der erstmaligen Feststellung der Erkrankung in 2018?
1. Hinweis nach stationärem KH-Aufenthalt in Entlassungsbrief v. 05.10.2018
2. Hinweis in Molekulargenetischem Gutachten v. 08.11.2018
3. Hinweis in Onkologischer Diagnose v. 10.01.2019
Habe erst kürzlich erfahren, dass diese Erkrankung zur Antragstellung berechtigt.
Darf ich das Datum der Antragstellung zurück datieren auf das Datum der erstmaligen Feststellung der Erkrankung in 2018?
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Antworten
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Verrätst du uns welchen Antrag du meinst?
Sollte es ein Antrag auf Schwerbehinderung sein zählt das Datum der Antragstellung, möglich daß das Versorgungsamt die Behinderung zurück datiert. Da diese aber mindestens seit 6 Monaten bestehen muß ist das unwahrscheinlich.
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Hallo,
du kannst gerne deinen Antrag mit Datum vom [05.10.2018] stellen.
Nur zählt bei der Feststellung des Versorgungsamtes in der Regel der Antragseingang.
Einzige Ausnahme:
Du hast berechtigte Gründe für eine Anerkennung ab einem früheren Zeitpunkt (z. B. Gewährung von Geldleistungen ab diesem Zeitpunkt), welche dem Versorgungsamt jedoch nachzuweisen sind.
Hierfür gibt es im Antragsformular den Punkt rückwirkende Feststellung o. ä..
LG
DerSchwbProfi
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Danke für präzise Antworten.
Grund f. d. rückwirkende Anerkennung: EKST Reduzierung bereits f. 2018
Die Erkrankung dauert mit Sicherheit länger als 6 Monate an, jedoch ohne deutlich wahrnehmbare Symptome,
somit Nachweisprobleme!
Nochmals besten Dank!
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golfi48 hat geschrieben:
Danke für präzise Antworten.
Grund f. d. rückwirkende Anerkennung: EKST Reduzierung bereits f. 2018
Die Erkrankung dauert mit Sicherheit länger als 6 Monate an, jedoch ohne deutlich wahrnehmbare Symptome,
somit Nachweisprobleme!
Nochmals besten Dank!
Das mit dem Nachweis war nicht auf die Erkrankung bezogen. Hier ist gemäß Teil B Nr. 16.5 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze im ersten Jahr ein Behinderungsgrad von wenigstens 50 anzuerkennen.
Bei der Einkommensteuer ist keine gesonderte Bestätigung vom Finanzamt zur Vorlage beim Versorgungsamt erforderlich, da man die Steuererklärung vier Jahre rückwirkend ändern kann.
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golfi48 hat geschrieben:
...Die Erkrankung dauert mit Sicherheit länger als 6 Monate an, jedoch ohne deutlich wahrnehmbare Symptome,
somit Nachweisprobleme!...
Die Erkrankung lässt sich nachweisen, falls nötig (du hast ja angegeben, wo du in Behandlung bist).
Und ja, sie ist chronisch, dauert mit Sicherheit länger.
Nimm es nicht auf die leichte Schulter, ist schließlich eine Krebserkrankung; so fit wie ein Turnschuh bist du wohl nicht, und Müdigkeit ist auch ein Symptom...
...
Datum des Antrages muss aktuell sein; solltest aber auch noch im Begleitbrief darauf aufmerksam machen, dass dies rückwirkend haben möchtest.
Ach ja, ist doch auch schon eine Woche altes thread. Ich war inzwischen mal weg...
Alles Gute für dich!
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golfi48 hat geschrieben:
Danke für präzise Antworten.
Grund f. d. rückwirkende Anerkennung: EKST Reduzierung bereits f. 2018
Die Erkrankung dauert mit Sicherheit länger als 6 Monate an, jedoch ohne deutlich wahrnehmbare Symptome,
somit Nachweisprobleme!
Nochmals besten Dank!
Ich schrieb nichts von Dauer sondern:
Da diese aber mindestens seit 6 Monaten bestehen muß
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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