Grundsicherung Neuer Anlauf

Hallo alle zusammen.
Ich hatte am 27.08.2018 einen Antrag auf Grundsicherung für meine Tochter gestellt die am 01.08. 2018 volljährig geworden ist.
Und ich gelesen hatte das auch Behinderte ab Volljährigkeit Anspruch auf die Grundsicherung haben.
Dieser Antrag ist am 03.09.2018 abgelehnt worden.
Meine Tochter hat 80 % B G H .
Besucht eine Förderschule und wechselt jetzt in 2019 in eine Wfbm.
In dem Ablehnungsbescheid steht das Sie solange sie im Eingangs und Berufsbildungsbereich ist
keinen Anspruch auf die Grundsicherung hat ( das Wären ja über 2 Jahre ) ?
So von der Reha Abteilung gab es jetzt grünes Licht für die Wfbm
Der Amtsarzt von Agentur für Arbeit hat auch im Gutachten festgehalten
das dies der Richtige Förderort für unsere Tochter ist.
Meine Frage wann kann ich wieder ein Antrag auf Grundsicherung für Sie stellen
gleich zum Eingang in die Wfbm oder wirklich erst wenn Sie fest dort ist also so in etwas 2 Jahren.
oder vielleicht gleich wieder .
Ist diese Feststellung von der Arge nicht auch so zu verstehen das Sie nicht diese 3 Stunden auf dem regulären Arbeitsmarkt arbeiten kann und im Sinne dann erwerbsgemindert ist .
Sonst würde Sie ja nicht in eine Wfbm gehen.
Bei dem Ablehnungsbescheid kommt es mir eher so vor
erfolgreich abgewimmelt.
Weil ich habe jetzt erst gefunden das von Amtswegen das Sozialamt eigentlich beim Rententräger
einen Antrag stellen hätten können auf Überprüfung der Erwerbsunfähigkeit.
Ich Danke euch für eure Einschätzungen

Antworten

Diese Diskussion wurde geschlossen.