Zählen ruhendes Arbeitsverhältnis und Außenarbeitsplatz zur Mindestanzahl SBV-Wahl?

Die erforderliche Anzahl von 5 wurde zum Termin nicht erreicht. Nun ist aufgefallen, das ein Arbeitsverhältnis ruht und ein Außenarbeitsplatz soll noch mit eingerechnet werden, um eine außerordentliche Wahl zu rechtfertigen. Sind ja beides eigentlich keine Mitarbeiter. Die Rechtslage dazu würde mich interessieren, bevor ich eine außerordentliche Wahl in die Wege leite.
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