Erhalte i.d. Kfz Steuer rückwirkend zurück, wenn e. Verschlechterungsantrag auch rückwirk.erfolgte?

Letzter Verschlechterungsantrag war 2010, jetzt in 2018 erneut Verschlechterungsantrag gestellt. Ergebnis: Von 70 auf 80% und zusätzlich zum G das AG und B erhalten. Dies alles wirksam ab 11/2010. Was bedeutet das konkret für z.b. die KfZ Steuer? Bekommt man diese dann ebenfalls rückwirkend erstattet? Wenn nein, warum datiert das Versorgungsamt dann überhaupt rückwirkend? Danke und Grüße, Frank

Antworten

  • So fern du keine Wertmarke in Anspruch genommen hast kannst du nach folgender Vorschrift vorgehen:
    Abgabenordnung (AO)
    § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel

    (1)
    Steuerbescheide sind
    aufzuheben oder
    zu ändern, 1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen, 2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.
    Bestimmt ist bei dem Ausweis "aG" eine Erläuterung dabei, dass es die Kfz-Steuer Befreiung gibt.


    Theoretisch wäre noch möglich:
    § 129 Abgabenordnung
    Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich ergangenen Verwaltungsakt die Berichtigung begehrt, ist die Finanzbehörde berechtigt, die Vorlage des Schriftstücks zu verlangen, das berichtigt werden soll.

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