Widerspruch abgelehnt, Klage sinnvoll?

Guten Tag,

ich bin hier neu und schildere mein Anliegen wie folgt:

Vor einigen Jahren bin ich Opfer einer gefährlichen Körperverletzung geworden. Der daraus entstandene Schaden hat mir einen GdB von 30 verpasst. Da ich seit dem Vorfall auch noch stark angefangen habe zu stottern, habe ich einen Antrag auf Anhebung des GdB gestellt. Mein Stottern und die dadurch entstandenen Depressionen wurden ohne ärztliche Untersuchung mit jeh GdB 10 bewertet. Ich bin aber der Meinung, dass das Stottern mittelschwer ist, und somit laut Tabelle mit mindestens einem GdB von 20 bewertet werden müsse. Jedenfalls wurde der Antrag abgelehnt, da sich insgesamt an dem Gesamt GdB von 30 nichts ändern würde. Jedenfalls wurde der Antrag und der Widerspruch abgelehnt. Ist das so richtig? Findet hier eine Überschneidung statt? Der anfängliche GdB von 30 ist körperlich bedingt. Das Stottern hingegen ist etwas, dass mich sozial einschränkt und meine Lebensqualität extrem verschlechtert, aber nich körperlich. Lohnt es sich hier zu klagen oder stehen bei der Sachlage die Chancen auf eine Erhöhung des GdB schlecht?

Danke im voraus.

Antworten

  • Ich sehe keinen Sinn in einem Widerspruch,Es wird nicht einfach addiert.
  • Es sind ja aber zwei unterschiedliche Behinderungen, die mich in der Lebensqualität doppelt benachteiligen. Oder sehe ich das falsch. Natürlich wird nicht addiert, wenn mein Bein geschädigt ist, ich dadurch einen GdB von 30 habe und nachträglich noch mein Fuss beschädigt wäre. Beides würde mich beim laufen beeinträchtigen.
  • Es wird die Behinderung mit der höchsten GdB% zu Grunde gelegt.
Diese Diskussion wurde geschlossen.