Personenbeförderung oder Haushaltshilfe mit Führerschein; wie steht es um die Verantwortung?

Hallo zusammen,
jetzt hätte ich auch paar Fragen. Früher oder später werde ich Jemanden brauchen, der mich wohin fährt. Der Sprinter macht „seinen Namen die Ehre“ und ist nicht jedermanns Sache. Mir stellt sich die Frage, wie das rechtlich geregelt ist, da ich ja nur eine Pflichtversicherung habe? Muss ein Fremdfahrer einen Personen-Beförderungsschein haben oder darf das auch eine Haushaltshilfe mit FS fahren? Soll ich mir von der Person vorab was unterschreiben lassen (was?), damit ich mich später nicht wundern muss…
lg

Antworten

  • So lange die Beförderung nicht gewerblich durchgeführt wird braucht es keinen Personenbeförderungsschein.
    Es gelten die gleichen Haftungsregeln des Versicherungsnehmers vom Fahrzeug.
    Es gibt Zusatzversicherungen für Mitfahrer die aber sind selten sinnvoll und oft teuer.
    DIe/der Fahrer/in sollte natürlich eine Privathaftplicht haben die deckt vieles ab.
    Ach ja, auch sollte die Person angemeldet sein bei der Minijobzentrale.
  • Danke, idur 😀
    Also, dann hat die Person, die am Steuer sitzt, die ganze Verantwortung.
    Ich muss nur sicher sein, dass sie Führerschein hat und die Privathaftpflicht.
    Es wird schwer jemanden zu finden, der sich anmelden lässt; war schon mit der Haushaltshilfe so...
    Aber wenn ich eine Wohnung mit Lift bekäme, könnte ich mich ja von dem Auto trennen.
    Mal sehen, wie wird die Reihenfolge.
    lg
  • Stimmt leider mit der Anmeldung. So zählt es aber als Schwarzarbeit, das Gegenteil zu beweisen fällt meist schwer.
    Viel Erfolg!
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