Widerspruch einlegen 50% Behinderung?

Hallo , Ist der 50% -ige Behgrad gerecht , mit Sehbehinderung ( 1 Auge), Chron. Wirbelsäilenleiden, Oseoporose, rezidiv depressive

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  • Sibi hat geschrieben:
    Hallo , Ist der 50% -ige Behgrad gerecht , mit Sehbehinderung ( 1 Auge), Chron. Wirbelsäilenleiden, Oseoporose, rezidiv depressive Störung, anhaltende somatoforme Schmerzstörung/ Fibromyalgie , Gicht, Trigeminusneuralgie, Hashimoto

  • Hallo,

    bei deiner Aufzählung der verschiedenen Krankheiten macht es SInn Widerspruch einzulegen.
    Du kannst es ja auf jeden Fall einfach versuchen.

    Freundliche Grüße

    Denis,MyHandcap


  • Hallo,

    wenn einige der Erkrankungen nicht so stark ausgeprägt sind, ist der Behinderungsgrad von 50 durchaus ausreichend.
    Von einem Widerspruch kann dich jedoch keiner abhalten.

    LG
    DerSchwbProfi
  • Danke für deinen Tipp 😀
  • Denis_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo,

    bei deiner Aufzählung der verschiedenen Krankheiten macht es SInn Widerspruch einzulegen.
    Du kannst es ja auf jeden Fall einfach versuchen.

    Freundliche Grüße

    Denis,MyHandcap




    Werde ich machen, Thanks 😀
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  • Wir sind weder Ärzte noch kennen wir die genauen Diagnosen. Die Frage wäre eher bei den behandelnden Ärzten angebracht als von uns Lottovoraussagen zu erwarten.
    Widerspruch schadet nicht.
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