Wieviele Stunden darf ich am Tag mit 50 % Arbeiten?

Tages oder Wochenarbeitszeit

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  • Hallo,

    also grundsätzlich darf man auch mit einem Behinderungsgrad von 50 oder mehr die regelmäßige tägliche Arbeitszeit ausüben.

    Nach § 207 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist diejenige Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Unabhängig von anderen Regelungen in Tarif - oder Arbeitsverträgen gilt als gesetzliche Regelung, dass die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit (Montag - Sonnabend) die Dauer von acht Stunden nicht überschreiten darf (§ 3 ArbZG Satz 1 i.V.m. BAG vom 08.11.1989 - 5 AZR 642/88 -; LArbG Frankfurt vom 26.04.2001 - 5 Sa 1070/2000-; ArbG Aachen vom 02.12.1999-9 (7) Sa 3454/99-; BAG 9. Senat, Urteil vom 03. Dezember 2002, AZ 9 AZR 462/01). Mehrarbeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts ist jede über 8 Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit, deren Überschreiten der schwerbehinderte Arbeitnehmer ablehnen kann.

    Schwerbehinderte Menschen haben nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit, soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben, einen schwerbehinderten Arbeit-nehmer nicht zur Nachtarbeit einzuteilen und dessen Arbeitszeit auf die 5-Tage-Woche zu beschränken.
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