krebsbedingt GdB 90, unbegrenzt gültig, Ermässigung im ÖPV?
Begründet ein krebsbedingter GdB von 90, unbefristet dauerhaft gültig, Anspruch auf Ermässigung beim öffentl. Nahverkehr bzw. bei der DB?
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Antworten
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Hallo,
allein der GdB von 90 begründet keine Ermäßigung im ÖPNV.
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos oder blind sind (Merkzeichen „G“, „aG“, „Gl“, „H“, „Bl“).
LG
DerSchwbProfi
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bemg hat geschrieben:
Begründet ein krebsbedingter GdB von 90, unbefristet dauerhaft gültig, Anspruch auf Ermässigung beim öffentl. Nahverkehr bzw. bei der DB?
Hallo bemg,
So viel ich weiss, wird bei Krebs GdB nur befristet gegeben. Willst du mir das erklären? Hattest du vorher schon wegen einer anderer Erkrankung einige % unbefristet? Und wenn nicht, welche Krebsdiagnose ist das? Sorry, nur wenn du willst... ich möchte nur wissen, wie Versorgungsamt das differenziert. Danke und dir alles Gute!
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