Welcher Grad und welche Merkzeichen im Behindertenausweis sind möglich bei....?

In der Entwicklung seit frühester Kindheit stark zurückgeblieben, vielfachen frühkindlichen und bis heute immer wieder sexuellen Missbrauch, da sich nicht abgrenzen kann, wie paralysiert ist. Orientierungs- und kognitive Störungen. Zu vielen Angelegenheiten ist Begleitung nötig. Ängste, Depressionen, Halluzinationen, Schizophrenie, Scham + Schüchternheit, stark dependente Persönlichkeitsstörung, sehr manipulierbar. Sie ist heute 32 Jahre alt und hat erst seit Nov. 2014 einen Ausweis mit 50%, was mir als viel zu wenig erscheint. Ist damit 100% und Merkzeichen B(egleitung) oder H(ilflos) gerechtfertigt und möglich? Und was braucht es an Beweisen dafür?

Antworten

  • Die Beurteilung wird an Hand der ärztlichen Befunde durch das Versorgungsamt festgelegt.
    Wichtiger erscheint mir wegen dem sexuellen Mißbrauch etwas zu unternehmen!
  • Klar, das passiert schon! Mir ist bekannt, das vorwiegend körperliche Behinderungen zählen. In diesem Fall geht es jedoch um starke psychische + kognitive Behinderungen, deshalb meine komplexe Schilderung. Bin dankbar für konkrete Ehrfahrungs-Hilfen im Vorfeld des Procedere mit Amt.
  • SabMarGer hat geschrieben:
    Bin dankbar für konkrete Ehrfahrungs-Hilfen im Vorfeld des Procedere mit Amt.


    Was meinst du damit? Antrag ausfüllen, Arztberichte, sofern vorhanden, mit beifügen und Antrag beim Versorgungsamt einreichen und dann warten?
  • Ärztliche Befunde sind auch klar! Und es ist bekannt, das % und Merkzeichen gern geizig verteilt werden. Bei dieser Person kann man davon ausgehen, dass sich wenig verbessert. Und sie wird älter, deshalb geht es auch um die Versorgung jetzt und im Alter.
  • SabMarGer hat geschrieben:
    Und sie wird älter, deshalb geht es auch um die Versorgung jetzt und im Alter.


    Wir alle werden älter...

    Was ist mit „Versorgung“ gemeint?
    Finanzielle Absicherung? Hilfe im Haushalt oder beim Einkauf? Schutz der Gesundheit? Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung?

    Wofür sollen ein Grad der Behinderung von 100 und die Merkzeichen B und H von Nutzen sein?
    Was bekommt die Betroffene erst, wenn dies anerkannt ist?
  • ....ausfüllen, Arztberichte senden, dann abwarten...ist auch klar! Ich meine im Vorfeld mit Ärzten, Attesten etc. HINWEISE, die 100% + Merkzeichen ermöglichen.
  • Das rundum Paket, wenn es dann nötig wird. Zur Zeit ist viel Begleitung nötig. Gesetzl. Betreuer gibts schon lange.
  • SabMarGer hat geschrieben:
    Ich meine im Vorfeld mit Ärzten, Attesten etc. HINWEISE, die 100% + Merkzeichen ermöglichen.

    Die Ärzte können lediglich die bestehenden Einschränkungen so genau wie möglich schildern und wenn möglich durch Test-/Untersuchungsergebnisse untermauern.
    Den daraus resultierenden Behinderungsgrad kann dann einzig das Versorgungsamt festlegen.
  • SabMarGer hat geschrieben:
    Klar, das passiert schon! Mir ist bekannt, das vorwiegend körperliche Behinderungen zählen. In diesem Fall geht es jedoch um starke psychische + kognitive Behinderungen, deshalb meine komplexe Schilderung. Bin dankbar für konkrete Ehrfahrungs-Hilfen im Vorfeld des Procedere mit Amt.


    Auch psychische Behinderungen werden mit einbezogen wenn sie denn als solche gewertet werden können.
    Wenn die Ärzte dazu keine aussagefähigen Berichte schreiben kann das Versorgungsamt nichts dazu.
    Erfahrungshilfen im Vorfeld? Das bespricht man mit den Ärzten die dich behandeln.
    Was ist nun mit dem sexuellen Mißbrauch?

  • Und sie wird älter, deshalb geht es auch um die Versorgung jetzt und im Alter.

    "Wofür sollen ein Grad der Behinderung von 100 und die Merkzeichen B und H von Nutzen sein?
    Was bekommt die Betroffene erst, wenn dies anerkannt ist?"

    ZB für kostenfreie öffentliche Verkehrsmittel, auch für die Person, die die Begleitung seit Jahren ehrenamtlich macht, dies geht NUR mit Merkzeichen.
  • Je nach Ausprägungsgrad der Orientierungsstörungen könnte das Merkzeichen B zutreffend sein.

    Allein aufgrund einer psychischen Störung bekommt man es erst mit dem Behinderungsgrad von 100. Wenn man aber eine psychische Störung dieses Ausmaßes hat, geht man nicht mehr aus dem Haus und das Merkzeichen ist praktisch unbrauchbar.

    Das Merkzeichen H wird wohl nicht zutreffend sein, da z. B. eine Nahrungsaufnahme oder Toilettengänge sicher trotz der Einschränkungen selbst möglich sind.