kann mir das B auf meinem behindertenausweis weggenommen werden wenn ich meinen führerschein mache

Hallo ich habe ein Behindertenausweis mit dem buchstaben B drauf. Ich habe eine 80% geistige behinderung und möchte denn führerschein klasse b machen kann wenn ich denn führerschein bestehe mir das B weggenommen werden oder mein Ausweis runtergestuft wederen ?
MfG Marco

Antworten

  • Hallo,

    die Feststellung des Merkzeichens B bezieht sich auf Folgendes:
    „Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G”, „Gl” oder „H” vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind.“

    Bei geistig Behinderten wird das Merkzeichen B aufgrund der damit bestehenden Orientierungsstörungen zuerkannt.

    Sofern also eine Fahreignung attestiert wird, ergibt sich hier m. E. schon ein Konflikt zur weiteren Anerkennung des Merkzeichens B, jedoch verliest du dieses nicht einfach so.
    Hier müsste das Versorgungsamt eine eigene Prüfung vornehmen. Da das Versorgungsamt jedoch nicht über deine ggf. bestehende Fahreignung in Kenntnis gesetzt wird, bist du hier auf der sicheren Seite und wirst das Merkzeichen B behalten.

    Stellt sich jedoch die Frage, ob du dies mit deinem Gewissen vereinbaren kannst?!

    LG
    DerSchwbProfi
  • Ohne entsprechenden Eignungstest wäre es grobfahrlässig und die Versicherung zahlt nichts.
  • DerSchwbProfi hat geschrieben:
    Bei geistig Behinderten wird das Merkzeichen B aufgrund der damit bestehenden Orientierungsstörungen zuerkannt.
    ...
    ... Da das Versorgungsamt jedoch nicht über deine ggf. bestehende Fahreignung in Kenntnis gesetzt wird, bist du hier auf der sicheren Seite und wirst das Merkzeichen B behalten.
    ... Stellt sich jedoch die Frage, ob du dies mit deinem Gewissen vereinbaren kannst?!
    LG
    DerSchwbProfi
    No, no, lieber Antonio 😳 so einfach wollen wir uns nicht machen. Warum sollte erst ein Unschuldiger sterben, bevor einem geistigbehinderten Menschen der Führerschein abgenommen wird. Beim Fahren sind die Aufmerksamkeit, Belastbarkeit, Konzentration, Reaktionsfähigkeit, wie auch Orientierung, die wichtigste Voraussetzungen. Dazu noch Seetest und eine allgemeine Ärztliche Untersuchung (da darf das B nicht verschwiegen werden).
    Die von Menschen geschriebene Gesetze sind nicht immer vereinbar mit Naturgesetzen... ich kenne auch Krankheitsbilder, bei denen das Gewissen ein Fremdwort ist.
    lg


  • ave64 hat geschrieben:
    No, no, lieber Antonio 😳 so einfach wollen wir uns nicht machen. Warum sollte erst ein Unschuldiger sterben, bevor einem geistigbehinderten Menschen der Führerschein abgenommen wird. Beim Fahren sind die Aufmerksamkeit, Belastbarkeit, Konzentration, Reaktionsfähigkeit, wie auch Orientierung, die wichtigste Voraussetzungen. Dazu noch Seetest und eine allgemeine Ärztliche Untersuchung (da darf das B nicht verschwiegen werden).
    Die von Menschen geschriebene Gesetze sind nicht immer vereinbar mit Naturgesetzen... ich kenne auch Krankheitsbilder, bei denen das Gewissen ein Fremdwort ist.
    lg

    Ich wollte den Beitrag lediglich schreiben ohne eine persönliche Wertung abzugeben, was mir unter Berücksichtigung meiner Frage schon nicht gänzlich gelungen ist.

    Ich stimme natürlich vollkommen zu, dass es grob fahrlässig ist einem schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen B eine Fahreignung zu bescheinigen.

    Darüber hinaus besteht ja auch eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Versorgungsamt bezüglich einer Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse, damit dieses über die weitere Zuerkennung des Merkzeichens entscheiden kann.
    Aber wer gibt eine Besserung schon gern zu? Auf gewisse Vorteile will man schließlich ungern verzichten.
  • Danke für die Auskunft
  • Alles ist gut. Ich wollte auch keine persönliche Wertung abgeben. Doch nichts was wir erleben, bleibt ohne Wirkung. Auf diese wollte ich aufmerksam machen ;c) Es hat was mit mir zu tun…
    Lg,
    (das Opfer)



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