Erwerbsminderungsrente?
Es geht um die Wartezeit. Muss ich in den vorgeschriebenen 5 Jahren, 3 Jahre gearbeitet haben und somit die Pflichtbeiträge gezahlt haben?
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Antworten
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Hallo Yoshie,
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Also ja die Pflichbeiträge müssen gezahlt worden sein.
Freundliche Grüße
Denis,MyHandicap
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Hallo Denis,
vielen Dank erstmal für Deine Antwort.
Also muss ich in diesen 5 Jahren, 3 Jahre davon, arbeitstätig gewesen sein. Nicht nur insgesamt 11 Monate, in den 5 Jahren, somit erfülle ich die Voraussetzung zur Erwerbsminderungsrente nicht....richtig?
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Hallo,
es gibt noch Sonderregelungen die du auf folgender Seite findest:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente_node.html
Vielleicht erfüllst du ja eine der Sonderbedingungen.
Freundliche Grüße
Denis,MyHandicap
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