Wie genau bestimmt der Unfallversicherungsträger die Höhe des Vorschusses für eine Unfallrente?
Mein Mann erkrankte vor einigen Jahren infolge eines anerkannten Arbeitsunfalls und wurde schwerbehindert. Eine Unfallrente erhielt er aber bis heute nicht. Die Ermittlung der MdE ist noch immer nicht abgeschlossen. Letzten Monat wurde nun vom Unfallversicherungsträger ein Vorschuss gemäß § 42 SGB I gezahlt. Darin heißt es, dass der Unfallversicherungsträger die "Höhe ... nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt". Meine Frage: Wie genau bestimmt der Unfallversicherungsträger die Höhe des Vorschusses? Welche Kriterien zieht er dafür heran?
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In solch wichtigen Angelegenheiten sollte ein Fachanwalt konsultiert werden (vdk etc.)
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