Gilt die Entfernungspauschale auch bei Fahrten mit der Bahn?

Ist die Entfernungspauschale auch anrechenbar, wenn der Weg zur Arbeitsstelle mit der Bahn bewältigt wird, bei einem Behinderungsgrad von 80% und einem G im Ausweis? Also ist sowohl Hin- und Rückweg anrechenbar?

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