Fragen zur Verhinderungspflege

Hallo hier im Forum,
ich bin neu hier und noch nicht so bewandert was die Verhinderungspflege betrifft. Meine Bekannte ist zu 100% schwerbehindert und hat Pflegestufe 3. Sie hat ja auch für letztes Jahr Verhinderungspflege bekommen,doch wurde dabei ihr Pflegegeld gekürzt. Wie kommt dieses,bzw. kann man auch Verhinderungspflege bekommen ohne Kürzung des Pflegegeldes? Was ist bei Antragstellung anzukreuzen bzw. zu beachten? Was heisst z.b im Antrag nicht mehr wie 8 Std?...ist das täglich gemeint? Und was ist eine Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege? Wird der Betrag der Kurzzeitpflege auch mit ausbezahlt? Danke schon mal für die Hilfe hier.

Gruß micand

Antworten

  • Nicht mehr als 8 Std täglich, so ist das gemeint.
    Die Kurzzeitpflege kann an die Verhinderungspflege angehängt werden. Für die Zeit der Kurzeitpflege gibt es allerdings kein Pflegegeld.
  • Danke schon mal für die Antwort,doch daraus ergibt sich wieder eine Frage.....zählt das für alle Kalenderwerkstage einschliesslich Wochenende oder von Montag bis Freitag? Bei der Kombi von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist doch der Gesamtbetrag 2.418 € .......kommt dieser Betrag zum Tragen wenn man das im Antrag so ankreuzt ? .......oder erst mal der Betrag der Verhinderungspflege in Höhe von 1-612 € ? Die Kurzzeitpflege muss ja auch in einer stationären Pflegeeinrichtung sein....ist das richtig?
    MfG micand
  • Jeder Tag zählt, ich persönlich habe allerdings immer Montag bis Freitag genommen.
    Ja der Betrag mit Kurzzeitpflege ist korrekt, wenn die Kurzzeitpflege als Verhinderungspflege deklariert wird ( in diesem Fall muß sie nicht stationär erfolgen) dann ist im laufenden Jahr keine stationäre Kurzzeitpflege mehr möglich. (Budget ist erschöpft)
  • Was heißt ......wenn die Kurzzeitpflege als Verhinderungspflege deklariert wird? Wenn man im Antrag auf Verhinderungspflege die Kombi von Verhinderungs - und Kurzzeitpflege ankreuzt? Danke auch für Deine vorherigen Informationen schon mal.
    Gruß micand
  • Ja natürlich, die Pflegekasse muß ja wissen ob du die Kombi möchtest. Sonst bekommst du nur die 1612,-€
  • Danke Dir für die Infos erst mal. Wünsche noch ein schönen Sonntag--- 😉 😉 😉
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