Vermögenverzicht unter der Vermögensfreigrenze / Einsicht Buchhaltung seitens der EL

ehr geehrte Damen und Herrn
Ich bin EL Bezügerin. Ich habe weil ich verschuldet bin ein Freizügigkeitskonto aufgelöst.
Habe es bereits vorher der EL gemeldet und auch bekanntgegeben dass ich es für meine Schulden brauchen werde, selbstverständlich war das Betreibungsamt auch informiert.
Der Betrag war Fr. 28000,-- unter der Vermögensfreigrenze, also keine änderungen an den EL Leistungen. Die Sachbeareiterin der EL dieser Gemeinde verlangte kurze Zeit später Einischt in meine Einzahlungen ans Betreibungsamt was ich ihr nicht gewährte mit der Begründung es gehe doch ihr nichts an was ich Eingezahlt habe oder nicht. Sie drohte mir das ganze unter Vermögensverzicht zu deklarieren nachträglich und ich mache mich strafbar und auch könne sie mir den Vermögensverzerr anrechnen und an den Ergänzungsleistungen abziehen. Sie pocht immer noch darauf einsicht in meine Einzahlungen zu haben, ich sagte ihr sie sehe ja ende Jahr mit der neuer Verfügung für 2019 was für ein Saldo noch vorhanden ist auf meinen Konto, aber die Dame droht nach wie vor ich müsse ihr Rechnenschaft ablegen und ich müsste jede änderung ab 10000 bekannt geben. Ich frage mich ob das wirklich so ist dass sie einfach in meine Buchhaltung / private Einzahlungen einsicht haben darf. Das würde heissen jeder EL Bezüger der unter den Vermögensfreibetrag ist und sich etwas kauft über 10000 zum Beispiel ein Auto Rechenschaft ablegen muss??
Da ich 3/4 von Betrag für meine Schulden und sonstige offene Rechnungen bezahlt habe das ich von der Gemeinde als Prasserin , ich frage mich ob sie über meine finanzen so einsicht verlangen kann wenn ja die ganze Geschichte nicht die Vermögensfreigrenze überschreittet
und ich dachte ein Vermögensverzerr anzurechnen sei erst ab dem Zeitpunkt möglich wo man über dieser Vermögensgrenze liegt .
Besten dank
A. Garcia

Antworten

  • Hallo Momo

    wende dich an die Pro Infirmis und lass das Mündliche (Aussage gegen Aussage)

    Kohlrabi
  • Momo2019 hat geschrieben:...ein Freizügigkeitskonto aufgelöst....Habe es bereits vorher der EL gemeldet und auch bekanntgegeben dass ich es für meine Schulden brauchen werde, ....Die Sachbeareiterin der EL dieser Gemeinde verlangte kurze Zeit später Einischt in meine Einzahlungen ans Betreibungsamt was ich ihr nicht gewährte mit der Begründung es gehe doch ihr nichts an was ich Eingezahlt habe oder nicht.
    Ich kann nicht glauben. 😺
    So logisch scheint das mit der "Freizügigkeit" nicht zu sein; dass man gleichzeitig Schulden machen ind gleichzeitig sparen kann und gleichzeitig Hilfe vom Statt erwartet.
    Und die Gelder verschwinden einfach so, ohne einen Nachweis…

    Momo2019 hat geschrieben:Sie drohte mir das ganze unter Vermögensverzicht zu deklarieren nachträglich und ich mache mich strafbar und auch könne sie mir den Vermögensverzerr anrechnen und an den Ergänzungsleistungen abziehen.
    Komisch, sie muss nicht drohen, sie kann das einfach tun.
    Vielleicht solltest du aber lernen, wem du Rechenschaft schuldig bist und wem nicht. Und das hat nichts mit anderen Gesetzten in der Schweiz zu tun 😡

  • Huhu Ave,
    die Schweizer ticken anders als wir, in allen Bereichen.
  • idur65 hat geschrieben:
    Huhu Ave,
    die Schweizer ticken anders als wir, in allen Bereichen.

    Hallo Rudi😀
    Du meinst gegen den UZS?
    Ich glaube nicht, dass man für jeweiliges Land extra 10 Gebote schreiben müsste; eher für jeden einzelnen Menschen - überlall auf der Welt. 😢
  • Benimmgebote, ja da hast du recht!
  • oje danke an alle für eure Hilfestellung. Ich bin auch hier glaube ich falsch. Ich dachte es sei eine reine Auskunftstelle der Schweiz.
    Das man mir unterstellt ich wolle das Geld an die EL vorbei schummeln oder ich wüsste nicht was sich gehört finde ich öde.
    Da ich ja belegen kann, dass ich es der EL vor den Bezug und nach dem Bezug schriftlich bekannt gegeben habe. Schade dass man nur so abfällige Gedanken hat gegenüber meiner Person. Da diese Gelder da ich ja Schulden habe so oder so ans Betreibungsamt hat gehen müssen, sonst hätte ich mich ja diesen Amt gegenüber schuldig gemacht. Wüsche euch ein langes und frohes Leben
  • PS: in der Schweiz gibt es eine Vermögensfreigrenze die der Bezug der EL nicht beeinträchtigen, also ich darf soviel und soviel Vermögen haben ohne dass man mir Schmarotzertum vorwerfen kann weil ich staatliche Hilfe beziehe. Es gibt auch Hausbesitzer die EL beziehen und sie müssen ihre Häuser auch nicht verkaufen damit sie nicht mehr vom Staat unterstützt werden müssen.

  • Nun Momo,
    daß du nicht weisst was sich gehört ist real.
    Wer Auskünfte wünscht der sollte doch wenigsten mit "Hallo " grüßen und nicht die Frage fordern da hin knallen.
    Das war bei mir vor ca 58 Jahren in der Schule das Fach " Sozialkunde" wo uns das beigebracht wurde.
  • Momo2019,
    Wenn alles rechtens ist, warum gibst du der EL Sacharbeiterin nicht das, was sie verlangt. Was hast du zu verstecken?
    Doch ein berührungsdolenter Punkt und es wird nicht indolenter, wenn du sagst, "es gehe doch ihr nichts an..."
    🥺

  • Hallo zusammen

    Die Dame der EL geht das nichts an, sofern keine Verfügung vorliegt mit dem ensprechenden Hinweis: - sämtliche Belege sind vorzulegen/beizulegen etc.

    Bereits bei einem Gesuch um EL sind die aufgeführte Beilagen einzureichen. Und jährlich ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Papierkram ohne Ende.

    und Momo, bitte wende dich an die PI, diese verfügen über mehr Ein,- und Durchsicht.

    Grüsse Euch

    Kohlrabi
Diese Diskussion wurde geschlossen.