MdE = GdB?

Das Versorgungsamt will meinen GdB 50%G kürzen auf 40%, weil ich laut BG Gutachten eine MdE von 40% habe. Ausgangssituation: schweres Überrolltrauma rechter Unterschenkel, Wadenbein entfernt, Peroneusparese, Spitzfuß, massiver Muskel- und Gewebeverlust rechter Unterschenkel, schwere Arthrose rechtes Sprunggelenk (Versteifung wäre evtl. ein Lösungsweg, aber durch großflächige Hautverpflanzungen trauen sich die Ärzte nicht die OP durchzuführen) trage angefertigte orthopädische Stiefel, kann trotzdem keine 20m schmerzfrei gehen, barfuß nur mit 2 Unterarmstützen
Ist es wirklich so, dass die Minderung der Erwebsfähigkeit gleichzusetzen ist mit dem Grad der Behinderung, oder soll ich in Widerspruch gehen?

Antworten

  • Geh in den Widerspruch.

    Das ist nicht gleichzusetzen. Ich glaub auch nicht das das gleichgesetzt werden soll, ich könnte mir vorstellen dass in dem gutachten was steht wodraus die folgern das du weniger eingeschränkt bist als sie dachten. Und daher zehn abgezogen werden sollen.

    Da musst du natürlich Gegenangehen ....es gibt schließlich auch Einschränkungen im Alltag die sich nicht auf die erwerbsfähigkeit beziehen. Überleg halt was du dadrüber hinaus nicht kannst und wo du Hilfe brauchst

    Das schmerzfrei gehen ist nicht unbedingt zu berücksichtigen .....es zählt nur ob du gehen kannst und wie. Sprich frei oder mit Gehilfen, wie weit, sturzgefahr etc usw .....denn bei schmerzen wird oft davon ausgegangen das man Schmerzmittel,nehmen kann und die dann weg sind.....bzw wenn du trotz ein bisschen schmerzen alles kannst ist es keine Einschränkung. Anders ist es wieder wenn es somextrem starke Schmerzmittel sind die dich auch in der Reaktionszeit oder der Wahrnehmung beeinflussen und somit einschränken können aber das muss dann auch an Beispielen beschrieben werden
  • Also in dem Gutachten aus dem Unfallklinikum Boberg steht nichts drin, dass das rechtfertigen würde, eher das Gegenteil! Im Wortlaut: der Unterschenkel ist zwar noch dran, aber die Ausgangssituation muß man gleichstellen mit einer Amputation! Wie schon geschrieben, ohne Hilfsmittel (spezial Stiefel, bzw Unterarmgehstützen) kann ich KEINEN Schritt gehen... wenn das mal nicht eine Gehbehinderung ist, was dann?
  • Ich muss mich grad mal korrigieren. Hab grad mal was nachgelesen ...

    Wenn mit dem MdE der GdS gemeint ist, dann ist das gleichzusetzen mit dem GdB.

    Denn der GdS und der GdB werden nach gleichen Maßstäben bemessen. Und wie ich eben gelesen habe hieß der GdS früher MdE.

    Allerdings verstehe ich dann nicht wieso in dem Gutachten die alte Bezeichnung verwendet wird.

    Widerspruch kannst du aber so oder so einlegen, denn du kannst das Gutachten ja auch für falsch halten oder das dort etwas vergessen wurde zu berücksichtigen .
  • Der Grad der Behinderung wird immer danach bemessen was du mit Hilfsmittel noch kannst 😉 nicht ohne denn die Hilfsmittel hast du ja
  • Hier sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze, danach wird beurteilt

    Wichtig zu wissen ist zudem dass Einschränkungen nicht zwangsläufig addiert werden

    https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

    Les dir das mal durch dann kannst du ungefähr abschätzen ob du Widerspruch einlegen solltest oder nicht
  • Wie gesagt setzt dich mit deinem Arzt zusammen und überlege ob das Gutachten zutrifft oder nicht und wenn nicht dann leg Widerspruch ein,

    Wenn ich dich richtig verstehe, hast du geschrieben, dass du wenn du die Stiefel anhast frei laufen kannst.....und wenn du sie nicht anhast du mit Krücken läufst richtig?

    Machen die Stiefel auch mal Druckstellen so dass du sie nicht immer anziehen kannst? Wie Is das mit Treppensteigen und den Stiefeln ......wie oft kommen die Krücken zum Einsatz, fällst du oft hin .....gehst du mit den Stiefeln normal oder unsicher ...sturzgefahr

    Das sind so alles fragen die du dir beantworten musst und auf die man eingehen sollte wenn man einen höheren grad und das G haben möchte

    Und wenn im Gutachten steht das es definitiv gleichzusetzen ist mit einem unterschenkelamputierten der sozusagen seine Prothese anzieht dann wäre das auch ein Ansatz wodrauf man die festnageln könnte, wobei ich schon glaube das du da noch etwas besser dran bist denn die haben evt Druckstellen am stumpf durch die Prothese phantomschmerzen usw aber Vllt trifft das ja auch bei den Stiefeln zu das weißt nur du. Viele mit Amputation haben auch zusätzlich eine rollstuhl für Zeiten wo die Prothese nicht genutz werden kann

  • Das Gutachten war für die Berufsgenossenschaft / Wegeunfall und hat nur den Grad der Erwerbsminderung begutachtet. Dieses Gutachten hat das Versorgungsamt zur Berechnung des neuen GdB herangezogen.
    MdE=40%
    Aber ich finde ein Vergleich zwischen Berufswelt und privatem Leben ist doch eigentlich nicht gerechtfertigt, weil ich im privaten Leben viel höhere Einschränkungen habe. Angefangen bei der Haushaltsführung bis hin zum allgemeinen privaten Leben! Lange Strecken unmöglich, Treppen steigen nur im Nachstellschritt, natürlich Druckstellen vom Stiefel, Lymphödem (2x pro Woche Lymphdrainage), ausgedehnter Haut- Weichteilverlust wodurch leicht Lymphstaus entstehen, mußte deswegen schon wieder 2x für eine Woche ins Krankenhaus wegen Wundrose/Erysipel.
    Naja... und frei gehen ist auch übertrieben, da das Sprunggelenk instabil ist, bedeutet JEDE kleine Unebenheit Schmerzen und das Risiko durch Ausgleichbewebung zu stürzen, auch mit Stiefel! Und ja, hast du richtig verstanden, ohne Stiefel nur mit Krücken. Hinfallen, oder nur Stoßen DARF NICHT PASSIEREN, weil die Ärzte schon jetzt sich nicht trauen eine erneute OP durchzuführen wegen der diffizilen Hautverhältnisse.
    Von der psychischen Belastung... muß der Unterschenkel irgendwann doch amputiert werden... mal ganz zu schweigen.
  • Virchen hat geschrieben:
    Hier sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze, danach wird beurteilt

    Wichtig zu wissen ist zudem dass Einschränkungen nicht zwangsläufig addiert werden

    https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

    Les dir das mal durch dann kannst du ungefähr abschätzen ob du Widerspruch einlegen solltest oder nicht


    Danke für den Link! Das ist aber viel zu lesen 😉 Natürlich gibt es da diverse Punkte die sich addieren lassen, aber eigentlich muß man schon den Kopf unterm Arm tragen um überhaupt einen Ausgleich zu bekommen 😡
  • MdE ist die alte Bezeichnung für GdS und wenn das gemeint ist dann wird da nicht nur auf die erwerbsfähigkeit abgestellt .....aber das weiß nur der Gutachter.

    Wie gesagt dann leg Widerspruch ein und beschreib deine Einschränkungen genau wie hier. Es reicht nicht wenn nur med unterlagen von Ärzten oder Gutachtern vorgelegt werden, wichtig ist das du detailliert beschreibst was deine Einschränkungen sind und dein Arzt diese bestätigt. Betone das du nicht super toll laufen kannst und vor allem das du die Stiefel nicht immer tragen kannst wegen Problem x und y und du dann nur mit Krücken und ohne gar nicht kaufen kannst und zu dem ganzen das Gelenk noch instabil ist mit sturzgefahr

    Nur aufgrund von Diagnosen weiß der Sachbearbeiter nicht was los Is nur was sein kann, aber jeder Is ja anders. Der eine kann alles allein der andere nicht und das obwohl beide dasselbe haben.

    Ich hab andere Erfahrungen mit dem Versorgungsamt ...ich und Bekannte hatten nie Probleme etwas durchzubekommen allerdings haben wir immer sehr detaillierte Anträge gestellt und uns nicht auf Ärzte verlassen. Denn auch mein Arzt kennt meine Einschränkungen im Alltag nur wenn ich sie ihm sage und vorlege. Meist machen die sich nicht die Arbeit und reichen halt nur die med unterlagen ein aber nix extra geschriebenes.

    Und du hast nicht richtig gelesen, beim GdB wird eben NICHT addiert. Man kann drei verschiedene Sachen haben mit jeweils 10, 40 und 30-40 die aber nicht aufeinander aufbauen oder das eine das andere schlechter macht...dann bekommt man dennoch nur einen Gesamt GdB von 40.

    Oder man hat etwas was einen 40 bringt und etwas zweites was zwischen 40 und 60 einen bringt ....wenn das zweite das erste in der Auswirkung verschlimmert und einen folglich noch mehr einschränkt kannste nen GdB von 50 bekommen.

    Viel Glück du wirst das schon schaffen wenn du selber auf die Punkte eingehst

    P.s ich hatte bei meinem ersten Antrag auf Anhieb einen GdB von 60 und G bekommen und da konnte ich noch laufen und Treppensteigen viel mir nur schwer. Ich hatte drei Sachen, Muskelkrankheit, wirbelsäulenverkrümmung und eingeschränkte Lunge 😉 .....mittlerweile da der Rollstuhl nu da ist sich also einiges verschlechtert hat GdB 100 mit aG etc


  • Vielen Dank nochmal für Deine Mühe!
    Ich bewundere Deinen Mut, denn der kurze Überblick über Deinen Weg zeigt dass Du auch nicht den Kopf in den Sand steckst!
    Das Leben geht halt weiter, auch mit einer Behinderung und Einschränkungen, aber halt anders.
    Ich werde mich jetzt nochmal hinsetzen und alle Fakten sammeln und aufschreiben. Die Widerspruchsfrist läuft am 12.01. ab, also noch ein paar Tage Zeit für einen detaillierten Bericht!
    Ich hab ja schon meine Erfahrungen wie lange sowas dauert, wenn ich Antwort habe werde ich das nochmal posten.
    Drück mir die Daumen 😉
  • Es bleibt einem Joa nix anderes übrig als nach vorn zu schauen egal wie schlimm was ist. Negatives denken macht die Situation nicht besser im Gegenteil dann geht's dir ja noch schlechter.

    Und wenn mal was abgelehnt wird nicht immer gleich bös sein, ein bisschen Verständnis für den Sachbearbeiter oder wie die Arbeiten ist ganz gut dann weiß man wodrauf es ankommt und schon bekommt man was man braucht, wenn man dieses nachliefert.

    Die Fehler liegen oft in dem wenigen detaillierten was man einreicht, oder beim Arzt oder beim Gutachter oder oder oder ....manchmal,ist ein Satz dafür verantwortlich das abgelehnt wird weil wenn somein Satz da steht kann der Sachbearbeiter nix anderes machen als ablehnen das ist manchmal ganz bekloppt.

    Ich hatte mal in Reha einen Antrag abgegeben weil ich von den Ärzten was ausgefüllt brauchte dazu.....wenn ich den abgegeben hätte hätte ich ne Ablehnung kassiert, obwohl der Arzt wollte das ich's bekomm, manche Ärtze haben eben keine Ahnung. Wenn man sich da drauf verlässt dann hat man manchmal nen Problem. Hätte ich das nicht vorher gelesen und das bemerkt und sofort was neues gefordert wäre keine Bewilligung bei rausgekommen,

    Gibt natürlich auch gute aber ich verlass mich was das angeht nur auf mich selbst und mein Wissen und leg meinen Brief immer meinem Arzt vor damit er weiß was ich geschrieben habe und er auch in ein zwei Sätzen das erwähnt was ich schrieb als Bestätigung und nicht nur Standard ausfüllt bzw med unterlagen beifügt. So helfe ich ihm ...ich mach oft extra nen Termin bei ihm für so eine Besprechung wenn ein Antrag ansteht und dann bekomm ich auch alles mit so dass ich's dann gleich einreichen kann so vergeht auch keine Zeit

    Ich denke wir drücken dir alle die Daumen
  • Hallo, sage mal, könnte ich dir hier mal meinen Widerspruchstext posten? Vielleicht hast Du ja noch Anregungen oder Ideen... oder findest das viel zu lang...???
  • Kannst du gern per pn machen dann schau ich mal drüber, per pn da so Texte ja manchmal zu persöhnliches enthalten

    P.s steht eigentlich in dem Gutachten was zur Laufstrecke wie weit und was wie du läufst bzw irgendwas zu Druckstellen oder Problemen durchs tragen der Stiefel?
  • Virchen hat geschrieben:
    Kannst du gern per pn machen dann schau ich mal drüber, per pn da so Texte ja manchmal zu persöhnliches enthalten

    P.s steht eigentlich in dem Gutachten was zur Laufstrecke wie weit und was wie du läufst bzw irgendwas zu Druckstellen oder Problemen durchs tragen der Stiefel?


    Ich zitiere aus dem Gutachten:
    „Frau XX betritt das Untersuchungszimmer mit einem passgerechten maßgefertigten Arthrodesenstiefel. Trotz Hilfsmittel ist das Gangbild nicht flüssig, schonhinken rechts.
    Nach Ablage der Stiefel zeigt sich eine fixierte Spitzfußstellung von mehr als 20 Grad im oberen Sprunggelenk und in der Fußwurzel rechts, so dass nur der Vorderfuß überhaupt belastet werden kann. Allerdings ist an Untersuchungen im Stand wie Einbainstand, Zehenballengang, Fersengang nicht zu denken, diese sind funktionell nicht verführbar. Somit ist auch das einnehmen der Hocke nicht möglich.
    Auffällig ist, dass nach Ablagen des Stiefels die kurze Stecke zur Untersuchungsliege nur sehr eingeschränkt zurückgelegt werden kann und nur mit abstützen an vorhandenen Möbelstücken möglich ist“
  • Widerspruch

    Sehr geehrte Frau XY,

    ich verstehe es nicht, dass der Grad der Behinderung von 50G auf 40 reduziert werden soll. Zwar sagt das BG Gutachten aus, dass ich auf dem Arbeitsmarkt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40% habe, aber das läßt sich doch nicht so einfach auf mein tägliches privates Leben übertragen.
    Ich möchte dazu gerne nochmal Stellung beziehen und Ihnen schildern welche Probleme und Einschränkungen ich durch die Verletzung habe.
    Sicher habe ich einen Orthopädischen Maßstiefel, der mir wenigstens halbwegs ermöglicht einige Strecken ohne Unterarmgehstützen zu gehen, aber die Betonung muß ich auf „halbwegs“ legen. Jede Strecke die ich zurücklegen muß bedeutet für mich höchste Aufmerksamkeit! Durch die Instabilität des Sprunggelenks bedeutet jede kleine Unebenheit auf dem Boden eine Unsicherheit beim gehen. Den einschießenden Schmerz versuche ich durch Ausgleichsbewegungen zu kompensieren, habe aber große Angst zu stürzen. Früher habe ich zu meiner S-Bahn Station (800m) 10min gebraucht, jetzt brauche ich 30-40 min da ich mehrfach Pausen einlegen muß. Dort angekommen steht die nächste Herausforderung an, die lange Treppe, aber mit Handlauf und Nachstellschritt versuche ich auch das zu meistern, zum Glück habe ich ja noch meinen Behindertenausweis, um dann im Zug auf jeden Fall einen Sitzplatz zu bekommen.
    Ich habe (auch wenn ich nur 40% MdE habe) meinen Job in der Kunstgalerie aufgegeben, da ich mich nicht in der Lage fühle nicht nur 5 Stunden zu arbeiten, denn hinzu kommt ja auch noch der Hin- und Rückweg (unter den heutigen Umständen von je einer Stunde) das schaff ich körperlich NICHT!
    Es wäre toll, wenn der orthopädische Stiefel mir ein halbwegs normales Leben ermöglichen könnte, aber dem ist nicht so. Wenn ich nicht die Möglichkeit habe mehrfach am Tag mein Bein zu entlasten und hochzulegen, schwillt mein Fuß durch den Lymphstau (obwohl ich 2x pro Woche Lymphdrainage bekomme) an, so dass ich den Stiefel nicht mehr richtig schließen kann und sich Druckstellen bilden, ich muß den Stiefel dann ausziehen und stattdessen die Krücken benutzen.
    Durch meine diffizile Hautsituation bedeutet wiederum jeder Lymphstau, jeder Stoß, ein Risiko für selbst kleinste Verletzungen. Ich mußte deswegen schon wieder 2x stationär ins Krankenhaus wegen einer Wundrose/Erysipel.
    Ich würde gerne diese Instabilität behandeln lassen und die Restbeweglichkeit des Sprunggelenks versteifen lassen, um wirklich wieder halbwegs normal mit meinen Stiefeln gehen zu können, aber die Ärzte scheuen sich davor diesen Eingriff zu machen. Durch die großflächigen Spalthautverpflanzungen und dem massiven Muskel- und Gewebeverlust, sehen sie in der OP ein zu großes Risiko.
    Ich versuche weitgehend meinen Haushalt und meinen Garten selbst zu bewältigen, aber da ich nicht in die Hocke gehen kann, oder mich hinknien kann, bin ich froh darüber das meine vier Kinder mir helfen Dinge zu erledigen, die ich trotz meinem orthopädischen Maßstiefel nicht machen kann! Z.B. eine Leiter besteigen um Gardinen ab oder aufzuhängen, oder Fenster zu putzen, oder in die Hocke zu gehen um die Duschwanne zu reinigen, oder im Garten Unkraut zu entfernen. Auch größere Einkäufe werden von ihnen erledigt, da ich schon genug damit zu tuen habe halbwegs gehen zu können und nicht noch Tüten dabei transportieren zu müssen. Stellen Sie sich doch mal vor Sie hätten nur 1 Woche ein Gipsbein in wie weit sich das auf Ihr tägliches Leben auswirken würde, dann haben Sie in etwa eine kleine Vorstellung wie es mir für den Rest meines Lebens gehen wird, welche Einschränkungen ich habe TROTZ Hilfsmittel.

    Wie aus dem Gutachten vom 28.09.2018 hervorgeht, ist der Gutachter der Meinung, dass ich nicht besser gestellt bin als Jemand dem der Unterschenkel amputiert wurde, trotz Arthrodesenstiefel unsicheres Gangbild. Barfußlaufen nur mit zwei Unterarmgehstützen mit Entlastung des rechten Beins möglich.

    Ich möchte Sie bitten den Bescheid nochmal zu überdenken. Habe ich eine Gehbehinderungen? Habe ich eine Gehbehinderung trotz Hilfsmittel?

    MfG


  • Ich hab das mal abgeändert und dir per persöhnliche Nachricht was geschickt wie ich es schreiben würde.

    Aber wie gesagt es ist meine private Meinung, die du nicht übernhemen musst und wo es keine Garantie gibt das es zu einer Bewilligung führt ich bin ja auch nur Laie. Daher keine Haftung usw....muss ich jetzt erwähnen.

    Viel Glück

    P.S
    Solltest du es übernehmen wollen, dann leg es auch deinem Arzt vor damit er ggf den Inhalt nochmal bestätigen kann und ebenfalls noch was zum Widerspruch dazulegt.

    Zu deiner Persöhnlichen Nachricht kommst du über "Logout", da dann "Mein Profil" und dann links "Mein Postfach"
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