Hallo,ich hatte 1996 einen Bandscheibenvorfall C4/C5 mit einer zervikalen Myelopie.

meine Einschränkungen sind seit 1996 geblieben.Kämpfe mit dem Versorgungsamt zwecks für das Merkzeichen AG.Seit 1998 ist eine Rückenmarksschädigung zurck geblieben.Meine Frage wie soll ich beweisen das es die Restfolgen sind .

Antworten

  • Das können nur Gutachter.
  • Warum musst Du denn beweisen, dass es Restfolgen sind?

    Ist doch eigentlich egal. Man kann diverse bandscheibenvorfälle gehabt haben ohne das man Anspruch auf das AG hat. Es kommt eben drauf an in wie weit du im Alltag mobilitätsbezogen eingeschränkt bist.

    Man muss erheblich eingeschränkt sein, wie ein Rollstuhlfahrer. Es können auch andere Dinge vorliegen die zum ag führen sie müssen aber vergleichbar sein.

    Zum Beispiel muss eine erhebliche mobilitätsbezogene teilhabebeeinträchtigung vorliegen die zu einem Grad von mindestens 80 führt.

    In wie weit bist du eingeschränkt? Hast du einen Rollstuhl, ne Gehilfe, kannst du noch laufen wenn ja wie weit, was für einen Grad hast du und wie setzt der sich zusammen ?

    Müsste man alles wissen.....
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