Im Bescheid wird eine Nachprüfung für 08/2020 festgelegt. Der Ausweis gilt bis 08/2021. Geht das?

Im Fedtstellungsbescheid (60% GdB) ist die Nachprüfung für August 2020 vorgesehen. Das entspricht einer Heilungsbewährung von 2 Jahren, die mir bei meinrr Krebserkrankung ohnehin zu kurz erscheint.
Der künftige Schwerbehindertenausweis ist lt. diesem Bescheid bis August 2021 befristet, also ein Jahr länger. Ist das ein Schreibfehler der Behörde oder können diese Daten differieren?

Antworten

  • Ich denke nicht das das ein Fehler ist. Es gibt auch bei Krebs manchmal ne Heilungsbewährung von nur 2 Jahren, kommt halt drauf an was für Krebs und wie schwer. Siehe Versorgungsmedizinische Verordnung.

    Und klar das der Ausweis auch länger sein kann, das entscheidet ja der Sachbearbeiter und eine gewisse Bearbeitungsdauer der Überprüfung kann durchaus mit eingerechnet werden damit er nicht gleich endet....
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