Stundenweise Verhinderungspflege

Pflegegrad 2 vom 3.04.2018. Stundennachweis für 137 Stunden x 12 Euro pro Stunde=1644 Euro für die Zeit vom 1.04.2018 bis zum 31.12.2018. Haben'
von der Krankenkasse 1488 Euro erstattet bekommen. Kein Begleitbrief wo man sehen kann wie die Berechnung erfolgte. Wer kann mir erklären ob er richtig ist. Muss man auch die Kurzzeitpflege (806eu)mit Stunden belegen.

Antworten

  • Zustehen würden dir 1612,-€. Warum der Fehlbetrag weiss ich nicht, nachfragen. Kurzeitpfleg kann mit eingerechent werden, muß man aber dann angeben.
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