Muss ich zum Gutachter der RV nach Antrag EU-Rente?

Seit Mai warte ich auf den Bescheid der RV auf meinen Antrag zur Erw.mind.rente. Mein Neurologe wundert sich, dass ich bislang von der RV auch keinen Gutachtertermin erhalten habe. Ist es möglich, dass ich aufgrund des Reha Entlassungsberichtes und der ärztlichen Befunde gar nicht mehr zum Gutachter muss oder werde ich auf keinen Fall darum herum kommen? Welche Erfahrungen konntet ihr machen?

Antworten

  • Mal nachfragen ob der Antrag eingegangen ist.
    In der Regel kommt ein Gutachtertermin, oftmals auch noch eine med. Reha zur genaueren Beurteilung.
  • Danke für die Antwort. Bei der RV habe ich bereits angerufen und gefragt, ob alle Unterlagen vorhanden sind. Das sind sie, weitere Auskünfte konnte man mir nicht geben, ich müsse halt Geduld haben. Die Reha habe ich bereits hinter mir mit dem Ergebnis: arbeitsfähig nur noch unter 3 Std. Aufgrund dessen hatte mich die RV angeschrieben zwecks Beantragung der Erw.mind.rente. Den Antrag habe ich dann persönlich bei der RV Anfang Mai besprochen und abgegeben. Seitdem warte ich und warte ich und warte ich, seufz!
  • Monatelanges Warten ist bei denen normal. Da bist du nicht alleine. Offenbar wird dort wohl am Personal gespart....

  • Das kommt drauf an, bist du in Reha gegangen nachdem du den Rentenantrag gestellt hattest? Wenn ja dann wird kein Gutachter mehr Kommen, denn dann steht im Rehabericht ne Aussage dazu und die ist dann das Gutachten.

    Wenn du allerdings in Reha warst, keine Aussage dazu getroffen wurde und du dann den Antrag gestellt hast dann kann es sein, dass der Gutachter noch kommt.

    Allerdings dauert das in beiden Fällen viel zu lange, es gibt Fristen die die RV einzuhalten hat und die sind bei dir längst abgelaufen. Ich würde da mal nachhaken und die an die Frist erinnern.

    Im übrigen du wartest seit Mai. Wenn du ab da nichts mehr gehört hast keine Briefe bekommen hast etc, ab 6 Monaten kann man sogar ne untätigkeitsklage einreichen oder zumindest androhen wenn nicht bald ne Entscheidung kommt 😉 was glaubste wie schnell die dann antworten ....

    Hast Du denn die Eingangsbestätigung deines Antrages? Nicht das du wartest und wartest und der ist gar nicht eingegangen wie gesagt ich finds etwas komisch

    P,s grad gesehen das du ja ne Aussage dazu im rehaentlassungsbericht hast .....dann ist das eigentlich ein Selbstläufer und dauert niemals so lange. Zumindest wenn sich die 3h auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beziehen und nicht nur auf deinen gelernten Job, weil dann könnte auch ne Umschulung in frage kommen
  • Welche Fristen muß die RV denn einhalten? Mir sind keine bekannt, vielleicht hast du dazu eine rechtliche Grundlage?
  • Vielen Dank für eure Antworten. Seit gestern bin ich ein klein wenig schlauer nachdem ich es geschafft habe nach mind. 30 (!) erfolglosen Anrufen einen Mitarbeiter der RV Berlin zu erreichen. Der konnte mir soviel sagen, dass der Bescheid wohl fertig wäre aber aufgrund des Vier-Augen-Prinzips noch von einer weiteren Person geprüft werden müsse. Empfindet diese den Bescheid für korrekt, wird er weggeschickt. Falls nicht, bekommt der vorherige Bearbeiter den Bescheid zur Korrektur zurück. Danach wird der geänderte Bescheid nochmals geprüft und bei Richtigkeit versandt. Nun hoffe ich mal, dass der Bescheid von Anfang an ok ist, dann werde ich ihn vlt. dieses Jahr noch bekommen. Ansonsten ist weiteres Warten angesagt.
    Sicherlich kennt ihr das auch, was der ganze Antragskram einen fertig machen kann, zumal wenn man ja eh schon gesundheitlich eingeschränkt ist.

  • War Vllt etwas missverständlich ausgedrückt da es so klang als gäbe es zu der 6 Monatsfrist noch ne andere bei Renten.

    Die Frist ist 6 Monate nach Paragraph 88 SGG. Der Paragraph gilt bei Renten und die Frist ist bei ihr schon seit November abgelaufen, sprich sie hätte auf diese Frist hinweisen können und die Klage androhen können dann hätte sie vermutlich schon Ende November Anfang Dezember die Entscheidung gehabt,

    Mich wundert das die RV das nicht eingehalten hat denn intern gibt's die Anweisung die Verzinsung der Rente zu verhindern und da liegt die Grenze ebenfalls bei den 6 Monaten.

    Bei Widersprüchen zu Renten ist die Frist zur untätigkeitsklage hingegen nur drei Monate.

    Bei anderen Geschichten wie reha und Leistung zur Teilhabe ist die Frist sogar noch deutlich kürzer.aber das muss man hier ja nicht erwähnen da es nicht relevant ist,
  • Danke für den §, ich wusste davon tatsächlich nichts.
  • Dann kennst ihn jetzt 😉 den gibt's aber schon lange daher Wunder ich mich immer das es Leute gibt die manchmal sogar nen Jahr auf nen Bescheid warten ohne was zu tun.

    Wie gesagt, wenn man seit dem Antrag 6 monate nix gehört hat, keine zwischenmitteilung bekommen hat etc dann sollte man einen Brief schreiben, der DRV mitteilen dass 6 Monate vergangen sind und bis jetzt keinen Bescheid erhalten hat und das man wenn man innerhalb der nächsten 14 Tage keine Entscheidung bekommt, man nach Paragraph 88 SGG untätigkeitsklage einreichen werde.

    Ein Anwalt würde genau dasselbe machen,

    Manchmal reicht so ein Brief schon um dann ganz schnell nen Bescheid zu bekommen, Wenn nicht kann man dann nach Ablauf der zwei Wochen tatsächlich Klage einreichen und dann geht's ganz fix.

    Vor allem ist der Fall oben nen ziemlich eindeutiger, es steht ja im rehaentlassungsbericht drin das nur noch unter 3h gearbeitet werden kann, wenn das aufm allg Arbeitsmarkt gilt dann ist das ein Selbstläufer und ganz klar, dafür braucht man niemals 6 Monate. schon gar nicht wenn dann die DRV sogar selber Sie aufgefordert hat nen EM Rentenantrag zu stellen. Und mal ehrlich wenn der Fall als dringlich gelten würde (was er mit etwas Druck ja tun würde) dann kann man sich die zweite Unterschrift auch persöhnlich holen das dauert dann keine halbe Stunde, die machen das nur auf dem Postweg und dann weiß man nie auf welchem Stapel ganz unten der Vorgang bei dem zweiten Sachbearbeiter landet, er evt krankmist etc und dann dauerts eben wieder.
  • Naja, nicht alles kann man wissen, es gibt bestimmt einiges was ich weiss du aber nicht.
  • Man weiß nie alles 😉 och ich bin da glaub ich aber trotzdem ganz gut aufgestellt 😎
  • Man liest es, naja.