vom geschützen Rahmen in den 1. Arbeitsmarkt...

Hallo, ich wollte mal wissen wie das aussieht habe 54 % IV, und nun eine Arbeit gefunden im 1. Arbeitsmarkt, werde ich bevor ich was unterschreibe die IV verlieren? Oder nur die Rente evtl gekürzt.? Oder darf ich dort arbeiten wenn ich soviel arbeit wie ich von der IV habe z.b 60% im 1 Arbeitsmarkt?


Grüsse Lucaas

Antworten

  • Hallo Lucaas
    Sozialversicherungen sind kompliziert, von daher empfehle ich grundsätzlich, sich von Fachleuten (z.B. Pro Infirmis oder Procap) beraten zu lassen.
    Sie schreiben, Sie haben 54% IV. Ich nehme an, das heisst, sie haben einen Invaliditätsgrad von 54% und somit eine halbe Rente. Invaliditätsgrad 54% heisst, sie haben durch Ihre Behinderung eine Einkommenseinbusse von 54% gegenüber einem Menschen mit vergleichbarer Ausbildung ohne Behinderung (Valideneinkommen). Die IV geht also davon aus, dass Sie 46% eines Valideneinkommens erzielen können. Die Höhe des Valideneinkommens ist individuell. Ev. ist es in Ihrer Rentenverfügung ersichtlich.
    Wenn Sie nun eine Stelle im 1. Arbeitsmarkt gefunden haben, spielt vor allem der tatsächliche Verdienst eine Rolle, weniger das Pensum. Ist der Verdienst höher als 50% des Valideneinkommens, sinkt Ihre Rente auf eine Viertelsrente.
    Bei den Auswirkungen auf Ihr Einkommen müssen aber auch noch Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. Die gleichen eine allfällige Rentenkürzung ev. aus.
    Sie sehen: Es ist kompliziert!
    Meine Ausführungen sind sehr allgemeiner Art. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten!
    P.S.: Die IV ist dem Grundsatz verpflichtet, dass sich Arbeit lohnen soll. Ich hoffe, das ist auch in Ihrem Fall so.

    Lukas Fischer

    Leitung Grafikwerkstatt & Kommunikation, Mathilde Escher Stiftung

    L.Fischer@mathilde-escher.ch

    https://mathilde-escher.ch/

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