Betriebs- Nebenkostenabrechnung bei voller EU- Rente und Grundsicherung XII

Ich bekomme ca. 500.- EURO Rente, wegen voller Erwerbsminderung. Zuzüglich einen Regelbedarf nach dem SGB XII, ca. 457.- EURO. Meine Miete (Kosten der Unterkunft) ist mit den üblichen Betriebs- Nebenkosten 528.- EURO. Am Jahresende erhalte ich immer zwischen 200.- und 300.- EURO zurück. (Ohne Strom) Ich habe es noch nie einsehen können, das ich mir nun den vollen Rückerstattungsbetrag, von der Behörde anrechnen lassen muss, da ich mit meiner Rente einen erheblichen Anteil an den Kosten trage. Im Gegensatz zu Betroffenen von Hartz4 oder dem ALGII. Die nichts hinzu zahlen müssen. Ich bin der Ansicht, das dieser Betrag der Rückerstattung. relativiert gehört. Das wären bei 270.- EURO Guthaben aus Nebenkosten für meinen Mietanteil brutto, 5969.- jährlich. Monatlich 528.- abzüglich der monatl., Rente von 497.- ergibt 31.- EURO monatl., seitens der Behörde. Jährlich wären das 372.- EURO. Bei mir, geht aber die volle Rente für die Bruttomiete drauf. Das Amt überweist jährlich 5.458.- Für die Lebenshaltung, und den Anteil für die Ergänzung der Miete. Somit wären die 270.- EURO Guthaben in Relation aufzuteilen.

Antworten

  • Da wirst du eine Petition einreichen wo nach die Grundsicherung reformiert wird.
    Leider ist die Rechnung aber korrekt. Letzlich ist es egal woher das Geld kommt, die Endsumme ist für EU-Rentner und Hartz IV ler gleich.
  • Danke für Ihre Antwort! Aber vielleicht kommt ja noch etwas, in meinem Sinne.