Schwerbehinderung und Abmahnung

Hallo,
ich habe eine Schwerbehinderung von 70.
Heute wurde mir von meinem Arbeitgeber eine schriftliche Abmahnung ausgegeben. Die Gründe für die Abmahnung sind erstmal unwichtig, allerdings stelle ich mir die Frage,ob diese überhaupt zulässig ist.
Wir haben in unserem Betrieb keine Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt wurde über die Abmahnung nicht informiert.
Ist diese nun ungültig?

Gruß

Antworten

  • Hallo

    Die Abmahnung,soweit sie berechtigt ist,ist gültig.
    Vor der Abmahnvorgang die Schwerbehindertenvertretung/Intergrationsamt informiert werden um zu schauen ob die Abmahnung andersweitig geregelt werden kann,ungültig ist sie aber nicht.
    Ganz besonderst dann nicht wenn sie im persönlichen Verhalten begründet liegt und nicht im Zusammenhang
    mit der Behinderung steht.
    Nähere Informationen dazu kannst du über Gewerkschaften oder Anwälte für Arbeitsrecht erhalten.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Klingt so als dürfte ich als Schwerbehinderter eine Bank überfallen und dürfte dafür nicht bestraft werden. Mann mann
  • Ich würde schnell das Integrationsamt darüber in Kenntnis setzen und um Hilfe/Klärung bitten. Dort kann dir gesagt werden ob das rechtens ist.
Diese Diskussion wurde geschlossen.