Hallo muss ich meine schwerbeschädigten festetellung 50 % beim Renten antrag zufügen?

Meine Erwerbs Minderungs Rente würde abgelehnt und ich habe Wiederspruch eingelegt. Jetzt habe ich eine schwerbeschädigten Feststellung 50 % erhalten. Muss ich die Feststellung zur Rentenversicherung schicken und hilft mir das bei dem Wiederspruch?

Antworten

  • Schaden wird es nicht. Obwohl GdB 50 ohne Merkzeichen nichts über die Arbeitsfähigkeit aussagt.
  • Hallo

    50% ohne Merkzeichen?Keine Chance.Und selbst mit wird es schwierig.
    Habe den Fall in der Familie.Da versucht auch jemand Rente zu bekommen mit 50% ohne Merkzeichen.
    Keine Chance.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

Diese Diskussion wurde geschlossen.