Hallo muss ich meine schwerbeschädigten festetellung 50 % beim Renten antrag zufügen?
Meine Erwerbs Minderungs Rente würde abgelehnt und ich habe Wiederspruch eingelegt. Jetzt habe ich eine schwerbeschädigten Feststellung 50 % erhalten. Muss ich die Feststellung zur Rentenversicherung schicken und hilft mir das bei dem Wiederspruch?
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Antworten
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Schaden wird es nicht. Obwohl GdB 50 ohne Merkzeichen nichts über die Arbeitsfähigkeit aussagt.
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Hallo
50% ohne Merkzeichen?Keine Chance.Und selbst mit wird es schwierig.
Habe den Fall in der Familie.Da versucht auch jemand Rente zu bekommen mit 50% ohne Merkzeichen.
Keine Chance.
Gruß
Ralf
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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