Parken vor Ausfahrt mit 100% AG-Parkausweis (ohne jemanden einzuparken)

Hallo zusammen,

ich habe in einem Viertel mit großer Parkplatznot geparkt und jemanden besucht.
Einer der Hausbesitzer deklariert seine gesamte Grundstückseinfahrt als Ausfahrt und zeigt jeden an, der, ohne dass der Hausbesitzer eingeparkt wird, dort parkt bei der Polizei an.

Das ist mir auch passiert.
Die 2 Autos der Hausbesitzer standen in der Garage. Ich parkte weiter vorne am Grundstück, es stand dort kein Auto dort. Die Ehefrau wollte mich verscheuchen.
Ich habe sie auf meinen Behindertenparkausweis hingewiesen und mitgeteilt, dass ich keinen anderen Stellplatz gefunden habe. Außerdem ist es mir nicht zumutbar (und auch nicht möglich) weiter weg vom Haus meiner Eltern zu parken. Sie haben mich trotzdem angezeigt. Die Verwaltungsbehörde besteht nun auf die Ordnungswidrigkeit, da ich ja vor einer ca 15m breiten Ausfahrt stand. In meinen Augen ist diese breite Ausfahrt nicht verhältnismäßig.

Weiß jemand, ob die Verwaltungsbehörde Recht hat?

Viele Grüße
Rosamundi

Antworten

  • Hallo rosamundi,

    wenn absolutes Parkverbot beschildert ist , werden sie leider Recht haben.
    Wie ist denn die Beschilderung ?

    Freundliche Grüße

    Denis, MyHandicap
  • Ob das verhältnismässig ist oder nicht, sicher ist dort der Boardstein abgesenkt, das reicht dann, da braucht es dann keine Schilder.
    Ich würde bezahlen und künftig anderweitig parken. Lass dir einen Parkplatz einrichten, sollte auch gehen wenn du häufig bei den Eltern bist.
  • Du darfst die Einfahrt nicht zuparken. Wenn du durch dein parken Stellplätze blockiert hast, musst du zahlen. Eines abgesenkten Bordsteines bedarf es nicht zwingend. Eine Grundstückeinfahrt kann auch an nicht abgesenkten Bordsteinen sein, wenn sie erkennbar sind. Du musst aber keine 15 m breite Einfahrt freihalten. Sie muss nur ausreichend sein. Das zu klären, wird aber einen Rechtsstreit erfordern. Ob das die 15€ wert ist?
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