Wird bei Bezug von Erwerbsminderungsrente der Freibetrag für 50% GdB berücksichtigt/abgezogen?

Ich beziehe EWMR bei GdB 50%. Wird bei der EStErklärung der Jahresfreibetrag von 430 E abgezogen? Wo wird dieser Betrag berücksichtigt?

Antworten

  • Du kannst ihn bei der Steuererklärung geltend machen oder bereits eintragen lassen dann wird dieser bereits bei jeder Lohnabrechnung berücksichtigt.
  • Danke. Da ich 100% EWMR beziehe, gehe ich nicht arbeiten, ein geltendmachen als jährlicher Freibetrag ist somit nicht möglich. Aber ich muss eine EStErklärung machen, da mein Partner Einkommen hat.

    Ich habe nun einen Freibetrag von 570 E wegen 50% GdB.
    Weiß jemand wo/auf welchem Formular dies einzutragen ist?

    Ich versuche die EStErklärung zum 1. Mal alleine zu machen, von Jahr zu Jahr musste ich immer mehr Vorauszahlung leisten, wir können uns den Steuerberater einfach nicht mehr leisten. Nur die Rente steigt nicht in der Höhe wie die Vorauszahlungen.
    Bekommt mein Mann 50 Euro Gehaltserhöhung, steigt die vierteljährliche Vorauszahlung gleich, als wäre dieses Geld 3x vorhanden.
    Wenn das hier jemand weiß, ich wäre dankbar.
  • Damit Sie den Behinderten-Pauschbetrag bekommen, müssen Sie im Hauptformular Ihrer Steuererklärung auf Seite 3 unter den "außergewöhnlichen Belastungen" die Leerfelder ausfüllen. Die Überschriften der Leerfelder zeigen Ihnen, was Sie eintragen sollen. Legen Sie im ersten Jahr Ihrer Behinderung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, der Bescheinigung des Versorgungsamts oder des Bescheids der Pflegekasse bei.

    Ich empfehle das Steuerprogramm Taxman für Rentner und Pensionäre, damit lässt sich die Steuererklärung einfach erstellen.
  • Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen.
  • Anmerkung:
    Das Programm ist nicht nur für Rentner sondern für alle Steuerzahler. Nur der Rentenbereich (Anlage "R") wurde besonders hervorgehoben und erklärt mit diversen Hilfen.