Kann ich Geld für Jobticket zurück verlangen, wenn rückwirkend Merkzeichen 'G' bewilligt ?

Hallo liebe Helfer!,

ein Jahr nach Antragsstellung auf Merkzeichen "G" habe ich vor ein paar Tagen endlich den Bescheid bekommen:
80%gdB und Merkzeichen G&B! (Vorher hatte ich wegen meiner Epilepsie "nur" 50% ohne Merkzeichen, hielt Antrag aber für nötig, da ich kein Fahrrad/Auto fahren darf und es ab und zu einfach nicht schaffe, auszusteigen wenn ich einen Anfall habe((Auren)).

Da ich vorher ohne den Bescheid natürlich nicht schwarz fahren konnte und wollte 😉, zahlte ich bis jetzt 80Euro im Monat für das Jobticket... 10 Monate lang = 800Euro...

VRS (Stadtwerke Bonn) UND die Stadt Bonn sagen mir, ich hätte kein Recht, das Geld zurück zu verlangen (eine Mail u. ein kurzes Telefonat)

Da ich nicht viel verdiene - und es auch fairer finden würde, hätte ich das (rückwirkend ja im Prinzip auch zu unrecht) gezahlte Geld natürlich gerne zurück. Und ich bin keine Pfennigfuchserin...! 😉

Auf dem Bescheid steht deutlich:
"Ihren Antrag habe ich geprüft. Ich stelle ab 18.10.2017 fest: Ihr Grad der Behinderung beträgt 80, sie erfüllen die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Merkzeichen G, B"......

Ab dem 1. Dez.18 bekomme ich endlich die "Fahrkahrte" (Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis).
Was denkt ihr? Soll ich mich trauen, bei der Stadt das Geld zurück zu verlangen? Wie formuliere ich sowas?
Ich kenne leider niemanden, der sich in solchen Rechtsfragen auskennt...
Hat jemand bereits Erfahrung mit so etwas?
Würde mich seeeehr über eure Hilfe freuen! 😀

DANKE! & Grüße,
Lilli

Antworten

  • Frag den Herausgeber des Jobtickets, der kann dir das beantworten oder die AGBs.
    So lange du das Jobticket genutzt hast kannst du natürlich nichts zurück verlangen. Bis ende des Monats benutzt du es ja nun, also ist es korrekt wie es ist.
    Die Wertmarke gibt es ja auch nicht rückwirkend.
    Super Gedankengang.
  • Rechtlich hast du keinen Anspruch. Der verkehrsverbund bekommt pauschal eine Zahlung für die Fahrten mit Wertmarke. Das wird durch Stichprobenzählung und Statistiken ermittelt. Für die Zeit vor deiner Wertmarke bekommt der Verkehrsverbund Also auch kein Geld.
    Du kannst versuchen, beim Verkehrsverbund auf die Tränendrüse zu drücken. Vielleicht bekommst du einen Ausgleich für die Differenz zu einem ermäßigten Ticket, sofern es das gibt. Das fände ich auch fair.
  • Vielen Dank für die Antworten!
    Schade.... dann sollten die einfach nichts von "rückwirkend" schreiben...wenn es einem höchstens steuerliche Vorteile für einen bringt. 🥺 Ich hatte das Jobticket ja nur so lange, weil die ein Jahr brauchen, um einen Bescheid zu schreiben...
    LG
  • Du bist da sicherlich nicht alleine der es so geht. Behinderung hat leider immer wieder Nachteile.
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