Abzweigung Kindergeld und Anrechnung bei Grundsicherung

Meine psychisch kranke behinderte Tochter lebt seit Ende Juni im betreuten Wohnen. Der Bezirk zahlt Grundsicherung an sie. Hat die Abzweigung des Kindergeldes bei Familienkasse beantragt und bewilligt bekommen. Rechnet die Abzweigung bei der Grundsicherung an, verlangt von mir zusätzlich Unterhaltsleistung in Höhe von 36,81 Euro, obwohl ich nur noch 50 Euro Kindergeld erhalte. Zudem hat der Betreuer meiner Tochter die Mieten von Juli bis einschliesslich September von den Ersparnissen meiner Tochter bezahlt. Meine Tochter erhält Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich kann nicht glauben, dass diese Vorgehensweise rechtens ist. Woher und in welcher Form können wir schnellstmöglichst rechtliche Hilfe bekommen?

Antworten

  • Hallo

    Am schnellsten und sichersten ist ein Anwalt für Sozialrechtfragen.Findest du über Google in deiner Stadt.

    Viel erfolg

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf
    vielen Dank für die Info
    Mache ich
    liebe Grüsse
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