Neue Fragen im Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
Hallo , ich habe im Oktober 2018 einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt Frankfurt am Main , wegen meiner Schwerbehinderung gestellt . Dabei ist mir eine neue Frageformulierung aufgefallen : PFLEGEVERSICHERUNG ! Beziehen Sie Leistungen von der Pflegekasse ? Wenn ja : Nach welchem Pflegegrad ? Und seit wann ? Warum will das Versorgungsamt wissen , ob ich Leistungen von der Pflegekasse bekomme und welchen Pflegegrad ich habe ? Wirkt sich mein Pflegegrad eventuell positiv auf mein beantragtes Merkzeichen aG aus ? Ich habe 100 % Merkzeichen G und B . Danke für Antworten.
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Antworten
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Indirekt ist es möglich daß der Pflegegrad eine Auswirkung auf das Merkzeichen haben kann, sonst würde die Frage keinen Sinn machen.
Bitte auch hier wie in deinen beiden anderen Threads nicht antworten. Man muß ja mit der Zeit gehen.
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