Ist es einer WfbM erlaubt, mehr als die Hälfte des Jahresurlaubs vorzu geben
Wir haben 28 + 5 Tage Jahresurlaub. Davon sind 18 Tage vorgegeben, an denen ich Urlaub nehmen muss.
Es handelt sich dabei um 10 Tage im Sommer, alle Brückentage und Tage, die ich nicht nach vollziehen kann.
Sommerurlaub und Brückentage sind ja ok. Die restlichzen finde ich aus menschlicher Sicht nicht gut.
So wird z.B. ein Tag abgezogen, wenn die Mitarbeiter Betriebsausflug haben, ein Tag an dem Inventur ist. Es ist ja aber so, dass man die Inventur nicht nur an diesem Freitag macht. Wir müssan also diesen Freitag nehmen. Warum ist die Inventur nicht nach 13:00 Uhr, also nach Feieerabend. Muss der Betriebsausflug Freitags sein ??? So schenken wir (moralisch) jeweils einen halben Tag.
Ich weiss, dass deer Freitag als Arbeitstag zählt, und immer ein ganzer Tag Urlaub abgezogen wird.
Ich arbeite in einer WfbM, und dachte, dass gerade dort "humaner" mit den Beschäftigten umgegangen wird.
Gibt es eine rechtliche Regelung, bzw. einen Paragraphen, der Urlaubsregelungem für WfbM vorschreibt???
Es handelt sich dabei um 10 Tage im Sommer, alle Brückentage und Tage, die ich nicht nach vollziehen kann.
Sommerurlaub und Brückentage sind ja ok. Die restlichzen finde ich aus menschlicher Sicht nicht gut.
So wird z.B. ein Tag abgezogen, wenn die Mitarbeiter Betriebsausflug haben, ein Tag an dem Inventur ist. Es ist ja aber so, dass man die Inventur nicht nur an diesem Freitag macht. Wir müssan also diesen Freitag nehmen. Warum ist die Inventur nicht nach 13:00 Uhr, also nach Feieerabend. Muss der Betriebsausflug Freitags sein ??? So schenken wir (moralisch) jeweils einen halben Tag.
Ich weiss, dass deer Freitag als Arbeitstag zählt, und immer ein ganzer Tag Urlaub abgezogen wird.
Ich arbeite in einer WfbM, und dachte, dass gerade dort "humaner" mit den Beschäftigten umgegangen wird.
Gibt es eine rechtliche Regelung, bzw. einen Paragraphen, der Urlaubsregelungem für WfbM vorschreibt???
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Antworten
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Hallo
Was deinen Jahresurlaub betrifft gibt es eine rechtliche Ordnung.Was die Regelung zur Inventur und zum Betriebsurlaub betrifft gibt es keine eindeutige Rechtssprechung.
Es sollte aber alles in einem Werksordnungsvertrag geregelt sein.
Ob dieser wiederum rechtlich haltbar ist kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht klären.
Gruß
Ralf
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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Hallo,
ich gebe die Frage an unseren Fachanwalt weiter.
Dann bekommst du bald eine Antwort.
Freundliche Grüße
Denis, MyHandicap
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