Arbeitslos im Krankenstand mit Sperrzeit

Ich bin Arbeitslos und befinde mich im Krankenstand mit Sperrzeit vom Arbeitsamt diese ist nächste Woche zu Ende.
Kann ich bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen? Bin schon längerf als 6 Wochen krankgeschrieben befinde mich bei einem Psychiater in Behandlung kann die Krankenkasse mich auffordern eine Gesprächstherapie bei einer Psychologin zu machen? Und mich auffordern schnellstens um eine Arbeitsstelle zu kümmern? Kennt sich da jemand aus?

Antworten

  • Hallo

    Wieso Sperrzeit bei einem Krankheitsfall?AU nicht abgegeben?
    Wenn du nach Krankengeld fragst gehe ich mal davon aus das du gearbeitet hast.
    Bist du wärend der Arbeit krank geworden und dann arbeitslos?
    Oder bist du nach deinem Ausscheiden aus der Arbeit krank geworden?

    Kurz um.Du siehst an den Fragen das es einiges an Klärungsbedarf gibt bevor man hier Antworten kann.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf,

    Sperre weil ich selbst gekündigt habe bis zum Ende meiner Kündigung war ich krankgeachrieben (Depressionen) Ich habe mich beim Arbeitsamt gemeldet und dachte ich wäre schon soweit eine neue Arbeitsstelle anzunehmen aber ich war total überfordert (UND Depression) mit der Situation. Bin zu meinem Hausarzt der Überwies mich zum Psychiater was auch gut so ist. Habe Krankmeldung ohne Unterbrechung eingereicht jetzt ist meine Sperrzeit beim Arbeitsamt zu Ende diese schrieben mir das ich Krankengeld beantragen kann. Kurz und knapp geschrieben. Vielen Dank für Deine Antwort

  • Hallo

    danke für deine Rückmeldung.Jetzt kann man was damit anfangen

    Beantrage erstmal Krankengeld.Das wird bis zu 19 1/5 Monate gezahlt.Wenn deine Krankengeld ausläuft beginnt dein Arbeitslosengeld(ALG1).
    Beantrage es bitte früh genug damit zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld keine Lücke entsteht.
    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Vielen Dank für Deine schnelle Antwort 😀

    Bin ja mal gespannt was die Krankenkasse spricht.

Diese Diskussion wurde geschlossen.