Welche Bedeutung hat die Farbe des Ausweises?

Mein Ausweis ist komplett grün.Ich habe 60%.Habe ich Anspruch auf vergünstigte Fahrt?Ich habe kein Kennzeichen.

Antworten

  • Moin Marone,
    in dem Beiblatt zum Ausweis steht daß du eine Wertmarke brauchst um im ÖPNV kostenlos fahren kannst.
    MfG
  • Guten Abend marone100,

    für eine Wertmarke zwecks der unentgeltlichen Fahrt im ÖPNV ist zwingend ein Merkzeichen erforderlich; ein GdB allein reicht nicht aus. Siehe Link.

    https://www.schwerbehindertenausweis.de/uebersicht-der-nutzungsmoeglichkeiten-der-unentgeltliche-befoerderung-und-der-kraftfahrzeugsteuer

    Liebe Grüße,

    Mondblume


  • Asche auf mein Haupt liebe Mondblume,
    hab ich glatt überlesen daß Marone gar kein Merkzeichen hat.
    Danke dir.
    MfG
  • aleusius hat geschrieben:
    Asche auf mein Haupt liebe Mondblume,
    hab ich glatt überlesen daß Marone gar kein Merkzeichen hat.
    Danke dir.
    MfG


    Alles gut; ich hatte die Antwort schon geschrieben, bevor Du geantwortet hattest, konnte sie nur nicht sofort abschicken. 😉

  • Es würde mir schon reichen,wenn ich mit Bus und Bahn vergünstigt fahren kann.Was bedeutet die Farbe des Ausweises?Ich habe noch keinen Hinweis dazu gefunden.




    LG marone100
  • Hey marone100,

    die Suchfunktion weiss Rat, schau mal hier:

    https://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/wwas_bedeutet_gruene_farbe_auf_schwerbehindertenausweis/

    Ein rein grüner Ausweis beeinhaltet keine Merkzeichen, ergo auch keine Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr bzw. keine Ausstellung der Wertmarke.

    Hier nochmal eine einfachere Übersicht des VDK:

    Was ist der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis?

    Den Ausweis in grüner Farbe können schwerbehinderte Menschen erhalten, also alle, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen können.

    Den grün-orangenen Ausweis (grün mit halbseitigem orangenen Flächenaufdruck) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), Bl (blind), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

    Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte Menschen, die keine solche Beeinträchtigung und kein entsprechendes Merkzeichen haben, haben trotz ihrer Schwerbehinderung keinen Anspruch auf die unentgeltliche Nutzung der Verkehrsmittel.

    Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/12732/der_schwerbehindertenausweis_fortsetzung

    Liebe Grüße,

    Mondblume


  • Es geht mir nicht um die unentgeltliche Fahrt mit Bus und Bahn sondern um die vergünstigte Fahrt(billigere Tickets).Dazu kann ich nichts finden.




    LG marone100




  • Guten Abend marone100,

    ich verstehe, worauf Du hinaus willst, nur ist auch eine vergünstigte Fahrt im ÖPNV immer an einen orange-grünen Ausweis und einer gültigen Wertmarke gekoppelt.

    Vergünstigte Preise bei Vorlage eines gewissen GdB wie bei z.B. Museumsbesuchen etc. gibt es meines Wissens nach nicht.

    Um auf die Frage aus Deinem anderen Thread einzugehen: Erwerbsminderungsrente ist (wenn ich es richtig verstanden habe), eine Leistung des SGB XII und wäre unter o.g. Voraussetzungen kostenlos zu erhalten.

    Liebe Grüße,

    Mondblume

    P.S.: Wenn ich etwas wieder missverstanden habe, korrigiere mich bitte.




  • Schade.Das würde mir gut helfen,da meine Rente niedrig ist.





    LG marone100