Wer ist Kostenträger für die Fahrten vom einer Pflegeeinrichtung zu einer Behindertenwerkstatt?

Eine Person ist gesundheitsbedingt zum Pflegefall geworden (GdB 100, Pflegestufe IV), kann und will jetzt aber in einer Behindertenwerkstatt regelmäßig arbeiten.
Wer könnte Kostenträger für den Transport dorthin sein (Innerorts).

Antworten

  • Hallo Willibald,
    ich denke das ist mit Pflegegrad IV kaum möglich. Kostenträger wäre die Pflegekasse allerdings mit der Gefahr zurück gestuft zu werden.
    Rudi
  • Das mit den Fahrtkosten regelt die WfB. Meine Tochter hat Pfgg. 5 und geht in eine WfB.!!

    😀. Helmut
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