Wer ist für mich zuständig? (Budget im Arbeitgebermodell)

Guten Tag,
ich bin auf Assistenz angewiesen und möchte diese gern in Zukunft im Arbeitgebermodell organisieren. Zudem bin ich arbeitssuchend und bewerbe mich deutschlandweit. Muss der Kostenträger A, das Sozialamt in Niedersachsen, bei dem ich den Erstantrag auf Persönliches Budget und auch die Folgeanträge gestellt habe, die Kosten mein Leben lang tragen oder ist der Ort/ Kostenträger B zuständig, wo ich leben und arbeiten werde? (beispielsweise Potsdam). Die EUTB hat ergeben, dass das Sozialamt, bei dem ich den Erstantrag gestellt habe, immer zuständig sein wird, aber das Sozialamt in Niedersachsen sagt natürlich, dass der Wohn- und Arbeitsort zuständig ist. Ich habe zwar einen Paragraphen zur "örtlichen Zuständigkeit" gefunden (SGB IX § 98) https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/98.html, wonach die EUTB Beraterin, glaube ich, Recht hätte, doch dieser greift angeblich erst 2020! Was gilt denn bis dahin? Vielen Dank für Eure Hilfe!