Ich habe Prostata- und Knochenkrebs, habe ich Anspruch auf Schwerbehindertenausweis.

Bei mir wurde Prostatakrebs festgestellt und in Kürze werde ich operiert, allerdings wurde auch Knochenkrebs festgestellt, kann ich ein Schwerbehindertenausweis beantragen und wieviel Prozent Behinderung wäre das.

Antworten

  • Hallo maiki,
    stell einen Antrag, zu dem GdB können wir nichts sagen da wir deine genauen Diagnosen nicht kennen.
    Anträge gibt es online bei deinem zuständigen Versorgungsamt.
    Rudi
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  • Hallo jenner,
    dein Zusatz in Ehren aber wer einen Antrag ausfüllt vom Versorgungsamt bekommt beim Download automatisch Infoblätter mitgeliefert.
    Lesen muß die natürlich jeder Antragsteller selber.
    Siehe hier als Beispiel:
    https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Erstantrag_SGBIX_mit%20Infobl%C3%A4tter_2018_BF_0_0.pdf
    Rudi
  • maiki070 hat geschrieben:
    Bei mir wurde Prostatakrebs festgestellt und in Kürze werde ich operiert, allerdings wurde auch Knochenkrebs festgestellt, kann ich ein Schwerbehindertenausweis beantragen und wieviel Prozent Behinderung wäre das.
    Es handelt sich wohl um Prosttakrebs im fortgeschrittenen Stadium (Metas in den Knochen). Da kann schon 50 oder mehr werden, auf 5 Jahre begrenzt. Wenn du dann gesund wirst, werden sie dir wieder genommen...
    Alles Gute!
  • Hey,

    hoffe Du übersteht die anstehende OP gut, soweit man das alles gut nennen kann...

    Wenn das durchstanden ist, wird sich ergeben, in wie weit Du eingeschränkt bist. Wichtig ist, aus eigener Erfahrung, eine gute Dokumentation Deiner Krankheitsgeschichte. Da muss man schon selbst dranbleiben und die beteiltigten Ärzte in die Pflicht nehmen.

    Persönlich habe ich gute Erfahrungen mit dem VDK gemacht. Ich wurde gut beraten und die Anträge für den SB hat der VDK für mich gestellt.

    Alles Gute für Dich!
  • Ja hast du


    GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
    nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1) = 50

    GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
    nach Entfernung in den Stadien T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0 = 50
    nach Entfernung in höheren Stadien. = wenigstens 80
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  • Jule123 hat geschrieben:GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
    nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1) = 50

    GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
    nach Entfernung in den Stadien T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0 = 50
    nach Entfernung in höheren Stadien. = wenigstens 80

    hier sind keine Metastasen angegeben (M0), seine aktuelle Klassifikation ist wohl schon anders (MX).
    Evtl. 80 für 5 Jahre.
    Nach der OP kommt noch Bestrahlung (Knochen...) und evtl. noch Hormontherapie.

    Also maiki, alles Gute!
    lg
  • Ich hab nur den Auszug ausm Gesetz kopiert, was bei ihm Zutrifft kann er sich ja selber raussuchen. Das mit den 80 hab ich ja da auch stehen 😉
  • Hallo Jule,
    um dem Copyright gerecht zu werden sollte man die Quelle angeben.
    Rudi
  • Die Quelle ist:

    Anlage zu Paragraph 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung

    Da steht sowas drin, wenn man mehrere Einschränkungen hat darf man die grade die dort angegeben sind aber nicht addieren, wenn man zwei Krankheiten hat wo es z.b jeweils einen grad von 50 gibt heißt das nicht dass man 100 bekommt. Sind die Einschränkungen körperlich gleich einzuschätzen bekommt man für beides dann nur 50. auch gibt es oft von bis Angaben, das kann dann nur ein Arzt einschätzen was zutrifft, die Verordnung ist aber ein guter Ansatz um einschätzen zu können ob man Widerspruch macht oder nicht.
  • @Jule,
    ich kenne die Quelle, darum geht es nicht, es geht darum daß fremde Texte geschützt sind und nicht einfach kopiert werden dürfen.
    Darum sollte wenigstens der Link angegeben werden wo raus das kopiert wurde.
    Sonst kann das teuer werden.
    Rudi
  • Es gibt Leute die haben den Gesetzestext zu Hause und tippen den ab 😉 so auch ich, ich nenn das nur Kopie, weil es wortwörtlich abgetippt wurde aus dem Gesetz 😉 was soll denn da noch für ne Quelle genannt werden außer wie das Gesetz heißt...

    So ich hab jetzt extra für dich im Internet nach dem Gesetz gegoogelt, damit auch du zufrieden bist
    https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

    Mal ganz allgemein wenn ich jetzt ein anderes Forum verlinken würde, wo es teils bessere und ausführlichere antworten gibt dann wird das eh nur wieder gelöscht, weile als Werbung für das andere Forum gesehen werden würde.
  • @Jule,
    du hast Recht und viel Geld und ich meine Ruhe! 😉
    Rudi
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