Anspruch auf Zuschüsse?

Das Integrationsamt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich einen Anspruch auf Kostenübernahme bzw. Zuschuss zum Füherschein nur dann habe, wenn ich nachweisen kann, das ich den Füherschein zum erhalt meines Jobs benötige. Ich habe eine 60% Schwerbehinderung (unbefristet) mit dem Vermerk G und überlege derzeit ob ich einen Verschlimmerungsantrag stelle und versuche mir mein B, das ich mal hatte wieder anerkennen zu lassen, da es durchaus Bahnstrecken gibt die ich auf Grund meiner Einschränkung kaum noch alleine Bewältigen mag. (Gefahrenpotential zu hoch).
Wo bekomme ich verlässliche Informationen dazu, ob mir Zuschüsse zustehen oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen
April P,

Antworten

  • Hallo April,
    das Integrationsamt hat dir doch mitgeteilt wann du evtl. Anspruch auf einen Zuschuß zum Führerschein hast.
    Was willst du denn nun noch?
    Zusichern wird das keiner, erst wenn dein Antrag eingegangen ist wird das entschieden.
    Rudi
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